Gegenseitiges Vertrauen ist ein Grundsatz von grundlegender Bedeutung im Unionsrecht. Nur weil ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht, ist es im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts möglich, die Grundrechte, die Sicherheit und den Zugang zum Recht zu gewährleisten. Obwohl die Konturen des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens unklar sind, hat der Gerichtshof nicht gezögert, ein Gutachten gegen den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention abzugeben, das sich teilweise auf das gegenseitige Vertrauen stützt. Das Gutachten 2/13 des Gerichtshofs verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen gegenseitigem Vertrauen und dem Schutz der Grundrechte, aber auch das ambivalente Verhältnis zwischen den beiden supranationalen Gerichten. Gegenseitiges Vertrauen kann zwar zu einem besseren Schutz der Grundrechte beitragen, es kann aber auch gewisse Spaltungen offenbaren. Gegenseitiges Vertrauen ist ein Werkzeug für die Integration in die Europäische Union, weshalb die Herausforderung des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bewältigt werden muss.