Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Problem der Konventionalitätskontrolle der in internationalen Menschenrechtsverträgen anerkannten Rechte auf nationaler Ebene. Aus theoretischer und praktischer Sicht haben wir es für die Entwicklung dieser Arbeit als wesentlich erachtet, die Methodik des vergleichenden Verfassungsrechts zu verwenden, da die Annahme einer vergleichenden Figur nicht nur dazu dienen wird, Kriterien für die rechtlichen Probleme im ausländischen Recht zu formulieren, sondern auch die bestehenden Modelle der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit grundsätzlich zu untersuchen.Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass sich die aktuellen Kategorien der vergleichenden Rechtssysteme immer weiter entwickelt und verändert haben, und das ist wichtig, denn wir werden sehen, dass es auf internationaler Ebene, wie auch im europäischen System, für gewöhnliche Richter schwierig ist, eine diffuse Kontrolle der Konventionalität durchzuführen, was vielleicht ein wenigwidersprüchlich ist, da es bei der konzentrierten Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit keine solchen Schwierigkeiten gibt.