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Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen von Arbeitszeitmodellen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Mitarbeiterbindung. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Behandlung von Arbeitszeitkonten und Teilzeitmodellen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um Arbeitnehmer eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben zu ermöglichen. Mit dem Gesetz zur…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen von Arbeitszeitmodellen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Mitarbeiterbindung. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Behandlung von Arbeitszeitkonten und Teilzeitmodellen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um Arbeitnehmer eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben zu ermöglichen. Mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (sog. "Flexigesetz") ist erstmals versucht worden, die Arbeitszeitflexibilisierung und damit der Einsatz von Arbeitszeitkonten sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Um flexible Arbeitszeitmodelle weiter zu fördern ist zum 01.01.2009 zudem das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetzte (sog. "Flexi II-Gesetz") in Kraft getreten. Empirische Untersuchungen belegen, dass Arbeitnehmer in flexiblen Arbeitszeitmodellen eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen, die die Arbeitsqualität und Effizienz steigert, Fehlzeiten reduziert und die Mitarbeiterbindung erhöht. Zudem ist mit der Einführung des TzBfG am 01.01.2001 das primäre Ziel der Förderung der Teilzeitarbeit verfolgt worden. Dies wird ergänzt durch diverse Spezialgesetze, wie dem BEEG, dem PflegeZG, dem FPflZG, dem SGB IX und dem ATG, aus denen ebenfalls ein Teilzeitanspruch abgeleitet werden kann. Auch bei der Teilzeitbeschäftigung lassen sich positive Effekte in Bezug auf die Arbeitszufriedenheit und die Mitarbeiterbindung feststellen und ermöglichen vielen Beschäftigten erst eine Teilhabe am Erwerbsleben. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Wertewandels gilt es für Betriebe die individuellen Belange der Beschäftigten wahrzunehmen und die aufgezeigten Modelle gezielt einzusetzen. Denn es zeigt sich, dass der Einsatz von Arbeitszeitkonten und die Form der Teilzeitarbeit seit den gesetzgeberischen Maßnahmen deutlich zugenommen hat und weiter zunehmen wird.
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