Lange Zeit war der Gegenstand des Völkerrechts auf einfache zwischenstaatliche Beziehungen beschränkt. Mit anderen Worten: Die Staaten waren ursprünglich die einzigen Subjekte des Völkerrechts.Da eine Person, die außerhalb ihres Landes Opfer einer völkerrechtswidrigen Behandlung wurde, kein Völkerrechtssubjekt war, konnte sie auch nicht auf internationaler Ebene klagen. Nur der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die Person besaß, konnte gegen den Staat, der die Verletzungen begangen hatte, klagen und seinen diplomatischen Schutz für seine Staatsangehörigen ausüben. Daher genossen einige Personen, insbesondere Flüchtlinge, keinen wirksamen internationalen Schutz, da sie zwar die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes behalten konnten, sich aber nicht auf diesen Schutz berufen konnten oder wollten. Die vorliegende Studie sollte daher das Rechtssystem, den institutionellen Rahmen und die Mechanismen zum Schutz von Flüchtlingen im internationalen Recht untersuchen.