36,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Schätzungen zufolge kommen mehr als eine viertel Million Kinder in bewaffneten Konflikten zum Einsatz, obwohl die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern unter 18 Jahren spätestens seit dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention von 2002 verboten sind. Es handelt sich hierbei um eine länderübergreifende Thematik, die sich von Uganda über Myanmar bis nach Kolumbien erstreckt. Dies eröffnet sowohl faktisch wie juristisch eine Vielzahl von Problemfeldern: Sollte diesen Minderjährigen trotz ihrer rechtlichen Inexistenz ein rechtlicher Status zuerkannt werden, um die juristische Lage an die…mehr

Produktbeschreibung
Schätzungen zufolge kommen mehr als eine viertel Million Kinder in bewaffneten Konflikten zum Einsatz, obwohl die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern unter 18 Jahren spätestens seit dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention von 2002 verboten sind. Es handelt sich hierbei um eine länderübergreifende Thematik, die sich von Uganda über Myanmar bis nach Kolumbien erstreckt. Dies eröffnet sowohl faktisch wie juristisch eine Vielzahl von Problemfeldern: Sollte diesen Minderjährigen trotz ihrer rechtlichen Inexistenz ein rechtlicher Status zuerkannt werden, um die juristische Lage an die Realität anzupassen? Welche Konsequenzen hätte eine solche rechtliche Anerkennung sowohl für die Kinder selbst als auch für die ihnen gegenüber stehenden Einheiten? Könnten sich hierbei nicht auch Probleme hinsichtlich einer möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Kindersoldaten vor nationalen oder internationalen Gerichten für von ihnen freiwillig und ohne Strafausschließungsgründe begangene Verbrechen stellen? Diese Arbeit geht sowohl der juristischen als auch der faktischen Situation auf den Grund und entwickelt Lösungsansätze für die Problematik.
Autorenporträt
Diplom-Juristin, LL.M., DEUG mention droit, Jahrgang 1984, studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, am Centre Juridique Franco-Allemand, der University of Edinburgh und am Europainstitut. Seit November 2010 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und promoviert im Völkerstrafrecht.