Der Verfasser verlegte das Hauptgewicht seiner Untersuchungen auf die prinzipielle Natur des Gutes des Rechtsfriedens, in abstracto, wie es uns mit seinen spezifischen Postulaten im modernen Rechtssystem entgegentritt, sowie auf die praktische Stellungnahme des geltenden Strafrechts des Reichs hierzu, verbunden mit einer diesbezüglichen Kritik des letzteren. Der Zweck dieser Arbeit ist, für die als dringend notwendig erachtete Reform des geltenden Strafrechts bezüglich des Rechtsfriedens zu wirken, nicht aber irgend welche speziellen Neuerungsvorschläge hierfür aufzudrängen.