Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist die systematische Untersuchung, inwieweit die Verhandlungsmöglichkeiten über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene in einer SE Grund für die Rechtsformwahl sein könnten. Es wird geprüft, ob der rechtsformspezifische Nutzen in der Chance für Unternehmen einer Mitbestimmungsumgehung liegt und folglich in der Praxis eine Flucht aus der deutschen Unternehmensmitbestimmung bewirken könnte. Im fortlaufenden Bestreben einen Raum ohne Grenzen zu schaffen ist die Angleichung der nationalen Gesellschaftsrechte und die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union ein maßgebliches Ziel. Teil dieses Bestrebens des EU-Rates sollte die Verwirklichung einer Europäischen Aktiengesellschaft sein. Am 8. Oktober 2004 ist die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in Kraft getreten und bietet seither allen Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum die Möglichkeit einer einheitlichen Rechtsform, der Societas Europaea (SE), die ihren Ursprung im supranationalem Recht hat. Mit der SE steht Unternehmen eine nicht national gebundene Gesellschaftsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum zur Verfügung, die weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien unterliegt, eine größere Mobilität innerhalb der Gemeinschaft aufweist und leichter Anerkennung findet. Die Entwicklung einer überstaatlichen Rechtsform erforderte von den einzelnen Mitgliedsstaaten eine Einigung auf wesentliche Kernpunkte trotz der Abweichungen in ihren nationalen Statuten. Gleichzeitig sollte das nationale Recht des Sitzstaates nicht ausgehebelt werden, sondern einschlägig sein. Die SE befindet sich somit in einem Spannungsfeld zwischen Einheitlichkeitsanspruch und zunehmender Nationalisierung der Rechtsform. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die SE ein interessantes Rechtskonstrukt, da die Wahl der Rechtsform Freiheiten und Restriktionen mit sich bringt. Die SE bringt Gestaltungsvarianten und Wahlmöglichkeiten mit sich, die für Betriebswirte Erleichterungen und Flexibilität bedeuten können. Insbesondere die verhandelbare Arbeitnehmermitbestimmung könnte das Rechtskleid der SE für Unternehmen äußerst attraktiv gestalten.
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