Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Beschuldigte eines Strafverfahrens Rechtsschutz gegen eine Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen erlangen kann. Dies kann sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergeben, die ihrerseits das Legalitätsprinzip verkörpert. Rechtsschutz ist dann zu gewähren, wenn die Einstellung des Strafverfahrens Rechte des Beschuldigten verletzt. Hier ist nach den potentiell verletzten Rechten und der Art der Einstellung zu differenzieren. Teilweise kommt zumindest beim zu Unrecht Beschuldigten eine Rechtsverletzung in Betracht.…mehr
Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Beschuldigte eines Strafverfahrens Rechtsschutz gegen eine Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen erlangen kann. Dies kann sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ergeben, die ihrerseits das Legalitätsprinzip verkörpert. Rechtsschutz ist dann zu gewähren, wenn die Einstellung des Strafverfahrens Rechte des Beschuldigten verletzt. Hier ist nach den potentiell verletzten Rechten und der Art der Einstellung zu differenzieren. Teilweise kommt zumindest beim zu Unrecht Beschuldigten eine Rechtsverletzung in Betracht. Daraus folgt die Notwendigkeit zu gewährenden Rechtsschutzes, wobei der Verfasser für eine Analogie zum Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen plädiert.
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Autorenporträt
Der Autor: Ralf Rose wurde 1978 in Ulm geboren. 1999 hat er am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz sein Jura-Studium aufgenommen und Anfang 2004 seine Erste juristische Staatsprüfung abgelegt. Im Anschluss daran promovierte der Autor am genannten Fachbereich, bevor er 2005 sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Ulm begann.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Die Einstellungsnormen im Spannungsfeld von Legalität und Opportunität - Vereinbarkeit der Rechtsschutzverweigerung mit Art. 19 Abs. 4 GG - Art. 19 Abs. 4 GG-konforme Rechtsbehelfe und ihre Kontrolldichte - Weitere Rechtsverletzungen, die zu einem anderen Rechtsbehelf führen.
Aus dem Inhalt : Die Einstellungsnormen im Spannungsfeld von Legalität und Opportunität - Vereinbarkeit der Rechtsschutzverweigerung mit Art. 19 Abs. 4 GG - Art. 19 Abs. 4 GG-konforme Rechtsbehelfe und ihre Kontrolldichte - Weitere Rechtsverletzungen, die zu einem anderen Rechtsbehelf führen.
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