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"Niemand darf der Folter oder grausamer,unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oderStrafe unterworfen werden." Dieser in Artikel 5 derAllgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerteGrundsatz gilt im Völkerrecht als unbedingt bindendeNorm und verpflichtet alle Mitgliedstaaten derVölkerrechtsgemeinschaft zum ausnahmslosen Verzichtauf Folter. Zumindest galt dies bis zu den Anschlägendes 11. September 2001. Seit dem Einsturz des WorldTrade Centers sind nicht nur eine Vielzahl anTerrorismusopfern zu beklagen, sondern auch einesukzessive Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze.Diese…mehr

Produktbeschreibung
"Niemand darf der Folter oder grausamer,unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oderStrafe unterworfen werden." Dieser in Artikel 5 derAllgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerteGrundsatz gilt im Völkerrecht als unbedingt bindendeNorm und verpflichtet alle Mitgliedstaaten derVölkerrechtsgemeinschaft zum ausnahmslosen Verzichtauf Folter. Zumindest galt dies bis zu den Anschlägendes 11. September 2001. Seit dem Einsturz des WorldTrade Centers sind nicht nur eine Vielzahl anTerrorismusopfern zu beklagen, sondern auch einesukzessive Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze.Diese Entwicklung nimmt die vorliegende Arbeit zumAnlass, um die Vereinbarkeit zwischen Folter undRechtsstaatsprinzip zu untersuchen. Im Mittelpunktsteht hierbei das normative Selbstverständnis desRechtsstaats und die Frage, welche Möglichkeiten undGrenzen sich mit ihm für die Handhabung derFolterfrage ergeben. Hierauf will das vorliegendeBuch Antwort geben und Klarheit darüber schaffen,welche Auswege dem Rechtsstaat offen stehen undwelche ihm verwehrt bleiben, wenn an seinennormativen Grundlagen festgehalten werden soll.
Autorenporträt
Meyer Ulrike§Ulrike Meyer studierte Philosophie und Politikwissenschaft an derGeorg-August-Universität Göttingen und am Otto-Suhr-Institut derFreien Universität Berlin.Mit der hier in überarbeiter Version vorliegenden Arbeit erlangtesie 2005 den Grad der Dipl.-Politologin.Derzeit promoviert sie am Max-Planck-Institut für europäischeRechtsgeschichte.