Der Rechtsverlust gemäß §§ 20 Abs. 7 AktG, 28 WpHG, 59 WpÜG ist spätestens mit dem Risikobegrenzungsgesetz und der anhaltenden Diskussion um wirksame Sanktionen in den Fokus der interessierten Öffentlichkeit gerückt. Die Einordnung und Evaluation des Rechtsverlustes fallen dabei sehr unterschiedlich aus.Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit Umfang und Voraussetzungen des Rechtsverlustes auf der Grundlage einer vorab getroffenen rechtsdogmatischen Einordnung der Normen nach. Dabei werden insbesondere die Frage nach einem repressiven Moment des Rechtsverlustes sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen virulent. Als Auswirkung des Rechtsverlustes untersucht die Autorin zuerst das mit dem temporären Rechtsverlust einhergehende "Anfechtungspotenzial" von Hauptversammlungsbeschlüssen und zeigt auf, inwieweit der Rechtsverlust sich auch zukünftig als Rechtsfolge von Pflichtverletzungen eignet.