Im Mittelpunkt der Verhandlungen des Reichstags 1545 standen drei für die Reichsverfassung und das Reichsrecht bedeutende Fragen: die Reichsmatrikel, die Reichsmünzordnung und die Reichspolizeiordnung. Die Beratungen darüber konnten in Worms zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden. Der Reichstag ist somit als wichtiges Bindeglied in der Entwicklung, wenn nicht sogar als Voraussetzung für die Konsolidierung der Reichsverfassung und des Reichsrechtes in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu werten. Dagegen traten die Verhandlungen der Evangelischen mit König Ferdinand I. und Kaiser Karl V. über Religion, Friede und Recht - die katholischen Reichsstände waren daran kaum beteiligt - in ihrer Bedeutung hinter die oben genannten Themen zurück. Durch die vorliegende Edition konnte die in der bisher erschienenen Literatur vorherrschende Meinung, es handle sich ausschließlich um einen von Religionsanliegen dominierten Reichstag, der in das Vorfeld des Schmalkaldischen Krieges einzuordnen ist, revidiert werden.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 22.12.2000Werde dem polonischen Botschafter berichten
Aufgeblasene Knaben brauchen Platz, um sich auszusprechen: Die Akten des Reichstages von 1559
Leopold von Ranke, der 1858 im Auftrag König Maximilians II. von Bayern die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gründete, gab ihr den Auftrag, die Akten zu den Reichstagen des Spätmittelalters zu sammeln und herauszugeben. Er sah in den Reichstagen des ausgehenden vierzehnten und des fünfzehnten Jahrhunderts eine wichtige Quelle zur Entstehung der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Seither sind vierunddreißig Bände erschienen, wobei zunächst drei Abteilungen entstanden sind. 1858, mit der Gründung der Historischen Kommission, wurde die ältere, die Reichstage der Jahre 1376 bis 1486 behandelnde Abteilung gegründet. Ihr folgte 1886 die jüngere, die die Reichstage von 1519 bis 1555 umfaßte, und 1928 die mittlere Abteilung, die die Jahre 1486 bis 1518 bearbeitete. In der Tendenz der Geschichtswissenschaft nach 1945 lag es, die Geschichte des Alten Reiches der Jahre nach 1555 nicht mehr so negativ zu beurteilen, wie es die borussische Historiographie im neunzehnten und in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts getan hatte. Daher gründete die Historische Kommission 1981 eine vierte, zunächst die Jahre 1556 bis 1662 umfassende Abteilung. Das ist jene Epoche, in der das Reich mit der Problematik der Existenz zweier gleichberechtigter Konfessionen leben mußte. 1663 wurde der Reichstag im Immerwährenden Reichstag zur ständigen Einrichtung. Aus der Versammlung der Fürsten wurde damals endgültig ein Gesandtenkongreß. Die Geschichte des Immerwährenden Reichstages von 1663 bis 1806 ist für eine spätere Bearbeitung vorgesehen.
Zur vierten Abteilung gehört die hier vorzustellende Publikation. Sie ist nach Maximilian Lanzinners Aktenband über den Reichstag von Speyer von 1570 und dem von Thomas Pröschl über den Reichsdeputationstag von 1588 die dritte bisher erschienene Publikation in dieser Abteilung. Daß es in dieser Reihe relativ schnell zur Fertigstellung von Bänden kam, ist das Verdienst des Regensburger Historikers Heinz Angermeier, der nach dem Tod des Begründers Heinrich Lutz diese Abteilung übernahm.
Auf dem Augsburger Reichstag 1555 war die Verfassungsentwicklung des Reiches zu einem ersten Abschluß gekommen. Im Religionsfrieden wurde neben der alten Lehre das Luthertum der Augsburger Confession von 1530 gleichberechtigt. Die Bearbeitung der Reichstage nach 1555 stand vor etwas anderen Problemen als die Herausgabe der Akten der vorhergehenden Epoche. Die Tatsache, daß in vielen Fällen nicht mehr die Fürsten, sondern ihre Räte anwesend waren, ließ die Akten mit den Berichten umfangreicher werden. Dem Trend der Zeit entsprechend wurden die Dokumente zudem in einem sehr umständlichen und komplizierten Stil geschrieben. Die Existenz der beiden habsburgischen Linien brachte die Notwendigkeit mit sich, ausländische, vor allem spanische Archive in die Recherchen einzubeziehen, so wie es schon bei der Bearbeitung der Reichstage unter Karl V. vonnöten gewesen war.
Um die Bände nicht allzusehr anschwellen zu lassen, war eine strenge Auswahl geboten. Man kann allerdings nicht behaupten, daß der vorliegende Band weniger umfangreich wurde. 2134 Seiten für einen Kurfürstentag und einen Reichstag sind ein stolzes Ergebnis und zeugen von einer beachtlichen Arbeitsleistung. Für einen historisch interessierten Laien wird die große Menge der Akten zu umfangreich sein. Als Arbeits- und Forschungsleistung sind diese drei Teilbände imponierend. Ob man angesichts der enorm gestiegenen Kosten sowie andererseits der elektronischen Hilfsmittel in Zukunft nicht eine andere Form der Präsentation der Ergebnisse finden wird, ist eine Frage, der sich die Herausgeber wohl werden stellen müssen.
Inhaltlich haben diese Bände Interessantes zu bieten. Zum erstenmal war ein Kaiser, Karl V., von seinem Amt zurückgetreten. Die staatsrechtlichen Folgen dieses Schrittes waren Gegenstand des Kurfürstentages von 1558. Karl V. hatte zu Gunsten seines Bruders Ferdinand verzichtet, der 1530 zum Römischen König gewählt worden war. Der von Ferdinand einberufene Kurfürstentag sollte die Frage klären, ob Ferdinand ohne Einschaltung der Kurfürsten das Amt antreten konnte oder ob ein neuer Wahlgang notwendig war. Das Problem wurde noch komplizierter, als Papst Paul IV. die Abdankung Karls nicht anerkennen und Ferdinand I. wegen dessen Beteiligung am Augsburger Religionsfrieden ausschließen wollte. Paul IV. war ein Gegner des Hauses Habsburg und hätte am liebsten das Reich an Frankreich übertragen. Sein Vorstoß brachte allerdings die Kurfürsten geschlossen hinter Ferdinand. Noch einmal hatte der Papst alle Vorstellungen von seiner Oberhoheit über das Kaisertum ins Spiel gebracht. Er hatte sogar den protestantischen Kurfürsten das Wahlrecht abgesprochen.
Im Augsburger Religionsfrieden waren die Lehren anderer Reformatoren als Sekten ausgeschlossen worden. Nun waren der Kurfürst von der Pfalz und der Landgraf von Hessen-Kassel Calvinisten geworden. Die Sorge insbesondere beim Kurfürsten August von Sachsen war groß, der Kaiser werde die Uneinigkeit der Protestanten benutzen, um den Religionsfrieden aufzukündigen. Alle Versuche, vor der Eröffnung des Reichstages zu einer Einigung der Protestanten zu kommen, scheiterten. Die Fragestellung, wie die Confessio Augustana zu definieren sei, wurde zwar intern erörtert, aber die vom sächsischen Kurfürsten befürchteten Konsequenzen konnten vom Kaiser nicht gezogen werden. Ferdinand, der Geld für den Kampf gegen die Türken vom Reich haben wollte, war nicht in der Lage, die Calvinisten als nicht zugehörig zum Religionsfrieden zu erklären. Der Kaiser hatte für seine Forderung nach einer ständigen Türkenhilfe ohnehin gegen die zahlungsunwilligen Reichsstände einen schweren Stand. Nur wenige Fürsten waren bereit, ihm in dieser Weise zu ständigen Einnahmen zu verhelfen.
Die religiösen Probleme, die Türkenhilfe und das wache Mißtrauen gegen den Kaiser waren die großen Themen des Augsburger Reichstages von 1559, des ersten, den Ferdinand I. als Kaiser einberief und durchführte. Aber auch weniger strittige Themen waren Inhalt der Diskussionen der Fürsten. Die auf diesem Reichstag beschlossene Reichsmünzordnung blieb bis zum Ende des Reiches in Kraft.
Die großen Themen werden zwar in ihrer Entstehungsgeschichte durch die Publikation in allen Einzelheiten dokumentiert. Doch würde man den drei Teilbänden unrecht tun, wenn man ihre Bearbeitung als alleinigen Inhalt der sehr sorgfältig recherchierten und herausgegebenen Aktensammlung ausgeben würde. Reichsgeschichte läßt sich nie an den Ergebnissen und der Diskussion ihrer Problematik festmachen. Es geht immer auch darum, den äußerst verschlungenen und komplizierten Wegen der Reichspolitik nachzugehen, wie sie dieser Band in vorbildlicher Weise nachzeichnet. Der Gang der Reichspolitik, darin liegt der große Vorteil, der das ungeheuer aufwendige Unternehmen der Edition der Reichstagsakten rechtfertigt, läßt sich nur in der Wechselwirkung der Politik der verschiedenen Reichsstände in einer Aktenpublikation so erschließen, daß sie als Basis für historische Darstellungen dienen kann. Darin liegt die Aufgabe der Publikationsreihe Reichstagsakten, die seit Ranke die historische Forschung befruchtet.
KARL OTMAR FRHR. V. ARETIN.
"Deutsche Reichstagsakten". Reichsversammlungen 1556-1662. Der Kurfürstentag zu Frankfurt 1558 und der Reichstag zu Augsburg 1559. 3 Teilbände in Kassette. Bearbeitet von Josef Leeb. Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1999. 2134 S., br., 680,- DM.
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Aufgeblasene Knaben brauchen Platz, um sich auszusprechen: Die Akten des Reichstages von 1559
Leopold von Ranke, der 1858 im Auftrag König Maximilians II. von Bayern die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gründete, gab ihr den Auftrag, die Akten zu den Reichstagen des Spätmittelalters zu sammeln und herauszugeben. Er sah in den Reichstagen des ausgehenden vierzehnten und des fünfzehnten Jahrhunderts eine wichtige Quelle zur Entstehung der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Seither sind vierunddreißig Bände erschienen, wobei zunächst drei Abteilungen entstanden sind. 1858, mit der Gründung der Historischen Kommission, wurde die ältere, die Reichstage der Jahre 1376 bis 1486 behandelnde Abteilung gegründet. Ihr folgte 1886 die jüngere, die die Reichstage von 1519 bis 1555 umfaßte, und 1928 die mittlere Abteilung, die die Jahre 1486 bis 1518 bearbeitete. In der Tendenz der Geschichtswissenschaft nach 1945 lag es, die Geschichte des Alten Reiches der Jahre nach 1555 nicht mehr so negativ zu beurteilen, wie es die borussische Historiographie im neunzehnten und in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts getan hatte. Daher gründete die Historische Kommission 1981 eine vierte, zunächst die Jahre 1556 bis 1662 umfassende Abteilung. Das ist jene Epoche, in der das Reich mit der Problematik der Existenz zweier gleichberechtigter Konfessionen leben mußte. 1663 wurde der Reichstag im Immerwährenden Reichstag zur ständigen Einrichtung. Aus der Versammlung der Fürsten wurde damals endgültig ein Gesandtenkongreß. Die Geschichte des Immerwährenden Reichstages von 1663 bis 1806 ist für eine spätere Bearbeitung vorgesehen.
Zur vierten Abteilung gehört die hier vorzustellende Publikation. Sie ist nach Maximilian Lanzinners Aktenband über den Reichstag von Speyer von 1570 und dem von Thomas Pröschl über den Reichsdeputationstag von 1588 die dritte bisher erschienene Publikation in dieser Abteilung. Daß es in dieser Reihe relativ schnell zur Fertigstellung von Bänden kam, ist das Verdienst des Regensburger Historikers Heinz Angermeier, der nach dem Tod des Begründers Heinrich Lutz diese Abteilung übernahm.
Auf dem Augsburger Reichstag 1555 war die Verfassungsentwicklung des Reiches zu einem ersten Abschluß gekommen. Im Religionsfrieden wurde neben der alten Lehre das Luthertum der Augsburger Confession von 1530 gleichberechtigt. Die Bearbeitung der Reichstage nach 1555 stand vor etwas anderen Problemen als die Herausgabe der Akten der vorhergehenden Epoche. Die Tatsache, daß in vielen Fällen nicht mehr die Fürsten, sondern ihre Räte anwesend waren, ließ die Akten mit den Berichten umfangreicher werden. Dem Trend der Zeit entsprechend wurden die Dokumente zudem in einem sehr umständlichen und komplizierten Stil geschrieben. Die Existenz der beiden habsburgischen Linien brachte die Notwendigkeit mit sich, ausländische, vor allem spanische Archive in die Recherchen einzubeziehen, so wie es schon bei der Bearbeitung der Reichstage unter Karl V. vonnöten gewesen war.
Um die Bände nicht allzusehr anschwellen zu lassen, war eine strenge Auswahl geboten. Man kann allerdings nicht behaupten, daß der vorliegende Band weniger umfangreich wurde. 2134 Seiten für einen Kurfürstentag und einen Reichstag sind ein stolzes Ergebnis und zeugen von einer beachtlichen Arbeitsleistung. Für einen historisch interessierten Laien wird die große Menge der Akten zu umfangreich sein. Als Arbeits- und Forschungsleistung sind diese drei Teilbände imponierend. Ob man angesichts der enorm gestiegenen Kosten sowie andererseits der elektronischen Hilfsmittel in Zukunft nicht eine andere Form der Präsentation der Ergebnisse finden wird, ist eine Frage, der sich die Herausgeber wohl werden stellen müssen.
Inhaltlich haben diese Bände Interessantes zu bieten. Zum erstenmal war ein Kaiser, Karl V., von seinem Amt zurückgetreten. Die staatsrechtlichen Folgen dieses Schrittes waren Gegenstand des Kurfürstentages von 1558. Karl V. hatte zu Gunsten seines Bruders Ferdinand verzichtet, der 1530 zum Römischen König gewählt worden war. Der von Ferdinand einberufene Kurfürstentag sollte die Frage klären, ob Ferdinand ohne Einschaltung der Kurfürsten das Amt antreten konnte oder ob ein neuer Wahlgang notwendig war. Das Problem wurde noch komplizierter, als Papst Paul IV. die Abdankung Karls nicht anerkennen und Ferdinand I. wegen dessen Beteiligung am Augsburger Religionsfrieden ausschließen wollte. Paul IV. war ein Gegner des Hauses Habsburg und hätte am liebsten das Reich an Frankreich übertragen. Sein Vorstoß brachte allerdings die Kurfürsten geschlossen hinter Ferdinand. Noch einmal hatte der Papst alle Vorstellungen von seiner Oberhoheit über das Kaisertum ins Spiel gebracht. Er hatte sogar den protestantischen Kurfürsten das Wahlrecht abgesprochen.
Im Augsburger Religionsfrieden waren die Lehren anderer Reformatoren als Sekten ausgeschlossen worden. Nun waren der Kurfürst von der Pfalz und der Landgraf von Hessen-Kassel Calvinisten geworden. Die Sorge insbesondere beim Kurfürsten August von Sachsen war groß, der Kaiser werde die Uneinigkeit der Protestanten benutzen, um den Religionsfrieden aufzukündigen. Alle Versuche, vor der Eröffnung des Reichstages zu einer Einigung der Protestanten zu kommen, scheiterten. Die Fragestellung, wie die Confessio Augustana zu definieren sei, wurde zwar intern erörtert, aber die vom sächsischen Kurfürsten befürchteten Konsequenzen konnten vom Kaiser nicht gezogen werden. Ferdinand, der Geld für den Kampf gegen die Türken vom Reich haben wollte, war nicht in der Lage, die Calvinisten als nicht zugehörig zum Religionsfrieden zu erklären. Der Kaiser hatte für seine Forderung nach einer ständigen Türkenhilfe ohnehin gegen die zahlungsunwilligen Reichsstände einen schweren Stand. Nur wenige Fürsten waren bereit, ihm in dieser Weise zu ständigen Einnahmen zu verhelfen.
Die religiösen Probleme, die Türkenhilfe und das wache Mißtrauen gegen den Kaiser waren die großen Themen des Augsburger Reichstages von 1559, des ersten, den Ferdinand I. als Kaiser einberief und durchführte. Aber auch weniger strittige Themen waren Inhalt der Diskussionen der Fürsten. Die auf diesem Reichstag beschlossene Reichsmünzordnung blieb bis zum Ende des Reiches in Kraft.
Die großen Themen werden zwar in ihrer Entstehungsgeschichte durch die Publikation in allen Einzelheiten dokumentiert. Doch würde man den drei Teilbänden unrecht tun, wenn man ihre Bearbeitung als alleinigen Inhalt der sehr sorgfältig recherchierten und herausgegebenen Aktensammlung ausgeben würde. Reichsgeschichte läßt sich nie an den Ergebnissen und der Diskussion ihrer Problematik festmachen. Es geht immer auch darum, den äußerst verschlungenen und komplizierten Wegen der Reichspolitik nachzugehen, wie sie dieser Band in vorbildlicher Weise nachzeichnet. Der Gang der Reichspolitik, darin liegt der große Vorteil, der das ungeheuer aufwendige Unternehmen der Edition der Reichstagsakten rechtfertigt, läßt sich nur in der Wechselwirkung der Politik der verschiedenen Reichsstände in einer Aktenpublikation so erschließen, daß sie als Basis für historische Darstellungen dienen kann. Darin liegt die Aufgabe der Publikationsreihe Reichstagsakten, die seit Ranke die historische Forschung befruchtet.
KARL OTMAR FRHR. V. ARETIN.
"Deutsche Reichstagsakten". Reichsversammlungen 1556-1662. Der Kurfürstentag zu Frankfurt 1558 und der Reichstag zu Augsburg 1559. 3 Teilbände in Kassette. Bearbeitet von Josef Leeb. Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1999. 2134 S., br., 680,- DM.
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"Rosemarie Aulinger hat einen anscheinend unspektakulären, aber deshalb keineswegs uninteressanten Reichstag mit vorbildlicher Sorgfalt dokumentiert." (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte)
"...hervorragendes Material für den Rechtshistoriker, auch als Hilfsmittel für den verfassungshistorischen Unterricht der Universität." (Zeitschrift für Rechtsgeschichte)
"...hervorragendes Material für den Rechtshistoriker, auch als Hilfsmittel für den verfassungshistorischen Unterricht der Universität." (Zeitschrift für Rechtsgeschichte)