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Die Arbeit setzt sich mit dem Werdegang und dem wissenschaftlichen Werk des rheinischen Juristen Joseph Bauerband auseinander. Dargelegt werden die UmstUmstände, die zur Errichtung des ersten und einzigen Lehrstuhls für Rheinisches Recht an der Universität Bonn führten, und die Gründe für die Berufung des Praktikers Bauerband. Ferner werden Vorlesungs- und Vortragskonzept Bauerbands auf ihre Übereinstimmung mit den zeitgenössischen Bildungsvorstellungen Frankreichs und Deutschlands untersucht, woran sich eine Beurteilung ihrer Fortschrittlichkeit anschließt. Einen weiteren Gegenstand der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit setzt sich mit dem Werdegang und dem wissenschaftlichen Werk des rheinischen Juristen Joseph Bauerband auseinander. Dargelegt werden die UmstUmstände, die zur Errichtung des ersten und einzigen Lehrstuhls für Rheinisches Recht an der Universität Bonn führten, und die Gründe für die Berufung des Praktikers Bauerband. Ferner werden Vorlesungs- und Vortragskonzept Bauerbands auf ihre Übereinstimmung mit den zeitgenössischen Bildungsvorstellungen Frankreichs und Deutschlands untersucht, woran sich eine Beurteilung ihrer Fortschrittlichkeit anschließt. Einen weiteren Gegenstand der Untersuchung bildet Bauerbands Mitarbeit an der preußischen Verfassung von 1848. Seine Vorschläge werden auf ihre Stoßrichtung und ihre Beeinflussung durch rheinische Rechtsprinzipien hin durchleuchtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der methodologischen Analyse von Bauerbands wissenschaftlichem Werk. Anhand einer Gegenüberstellung mit der deutschen und französischen Rechtsliteratur erfolgteine Einordnung der juristischen Dogmatik und Methodik in einen der dortigen Wissenschaftsstile des 19. Jahrhunderts. Abschließend wird Bauerbands Beitrag zur rheinischen Hypothekenrechtsreform behandelt. Im Blickpunkt stehen dabei Ziele und Effektivität der von ihm angeregten Gesetzesänderungen.
Autorenporträt
Die Autorin: Cordula Müller-Hogrebe wurde 1969 in Koblenz geboren. Ab 1989 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Trier. 1994 legte sie ihr Erstes juristisches Staatsexamen ab. Anschließend arbeitete sie bis 1996 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Trier, zuerst am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Neuere Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und später im Forschungsprojekt Französisches Recht im linksrheinischen Deutschland 1804-1848 - die Berührung zweier Rechtskulturen in der Rechtspraxis , das einen Teil des Sonderforschungsbereichs 235 Zwischen Maas und Rhein: Beziehungen, Begegnungen und Konflikte in einem europäischen Kernraum von der Spätantike bis zum 19. Jahrhundert bildete. 1999 absolvierte sie ihr Zweites juristisches Staatsexamen. Seit 2000 ist sie in der bayerischen Finanzverwaltung tätig. Die Promotion erfolgte 2004.
Rezensionen
"Insgesamt hat Müller-Hogrebe mit ihrem Werk über die Verwissenschaftlichung des französischen Rechts durch die Integrierung pandektistischer Systematik und Begrifflichkeit einen gewichtigen Beitrag zur Rezeptionsgeschichte des Code civil im Rheinland vorgelegt. (Werner Schubert, Rheinische Vierteljahresblätter)