Es gibt im deutschen Polizei- und Strafprozeßrecht ebenso wie im Grundgesetz eine Vielzahl von Regelungen, nach denen für bestimmte Rechtseingriffe nur Richter zuständig sind. Die Arbeit untersucht ausgehend von einer historischen Grundlegung die dogmatischen Hintergründe dieses Rechtsinstituts, nimmt aber zugleich Aspekte für Praxis und Gesetzgebung in den Blick. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob und inwieweit gegen Entscheidungen der Richter Rechtsschutz durch Art. 19 (IV) GG geboten ist. Dabei entwirft die Arbeit ein Gesamtsystem der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzvorschriften (Art. 13, 19 (IV), 92 ff. GG). Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß Richtervorbehalte bei richtiger Handhabung eine sinnvolle Ergänzung im modernen Sicherheitsrecht sein können.