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Der Band bietet einen substantiellen Überblick zur Theologie des wichtigsten Paulus-Briefs. Er arbeitet die Forschungen in den letzten einhundert Jahren auf und markiert die Perspektiven heutiger Römerbrief-Auslegung. Ein Kompendium paulinischer Theologie auf aktuellem Stand liegt somit vor.

Produktbeschreibung
Der Band bietet einen substantiellen Überblick zur Theologie des wichtigsten Paulus-Briefs. Er arbeitet die Forschungen in den letzten einhundert Jahren auf und markiert die Perspektiven heutiger Römerbrief-Auslegung. Ein Kompendium paulinischer Theologie auf aktuellem Stand liegt somit vor.

Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 27.10.2001

Die Tora ist nicht entlassen
Michael Theobalds gelungene Synthese der Römerbrief-Forschung

Wenig bemerkt von der interessierten Öffentlichkeit, haben sich in der Interpretation der Schriften des Apostels Paulus in den letzten Jahrzehnten dramatische Wandlungen vollzogen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die systematisch-theologische Reflexion und die kirchliche Verkündigung des Glaubens beginnen gerade erst sichtbar zu werden. Insbesondere die protestantische Paulus-Lektüre, die ganz wesentlich durch die Sicht Martin Luthers und seine besonders am Römerbrief gewonnene reformatorische Erkenntnis von der Rechtfertigung allein aus Glauben geprägt war, wird nicht umhinkönnen, sich neu zu orientieren, will sie sich weiterhin und zu Recht als schriftgemäße Theologie verstehen. Eine ganze Forschungsepoche ist zum Abschluß gekommen. Wesentliche Impulse für das neue Paulus-Verständnis gingen und gehen von der angelsächsischen Exegese aus. Insbesondere die Berücksichtigung einer revidierten Sicht des antiken Judentums für die Interpretation des Paulus hat erhebliche Konsequenzen, so daß die Forschung inzwischen von einem new approach in der Paulus-Exegese spricht.

In dieser Situation des Umbruchs unternimmt das schmale Bändchen des Tübinger katholischen Neutestamentlers Michael Theobald den Versuch, eine vorläufige Bilanz der Römerbrief-Auslegung des vergangenen Jahrhunderts zu ziehen und die Wege aufzuzeigen, die zu einem neuen Verständnis dieser biblischen Schrift führen, die wie keine zweite für theologische Neuaufbrüche in der Geistesgeschichte des Abendlandes stand. Hinter dem bescheidenen Format verbirgt sich eine ganz hervorragende, ohne konfessionalistische Verengung auskommende und theologisch tief eindringende Orientierung.

Die Situation des Paulus

Der Römerbrief ist das längste und wohl auch letzte Schreiben, das uns von Paulus erhalten ist. Paulus hat den Brief wahrscheinlich im Winter 55/56 oder im Frühjahr 56 in Korinth diktiert und an die ihm unbekannte Gemeinde der Hauptstadt adressiert, die vorwiegend aus Heidenchristen bestanden haben dürfte. Vordergründiges Ziel des Schreibens ist es, die Römer mit der Person und der Botschaft des Apostels vertraut zu machen. Denn dieser plant, nach seiner bevorstehenden Reise nach Jerusalem wieder in den Westen aufzubrechen und über Rom nach Spanien zu gelangen. Die Hauptstadt soll gewissermaßen als Basislager der Mission im Westen dienen. Ob Paulus diese Pläne noch verwirklichen konnte, ist ungewiß. Immerhin verdanken wir ihnen mit dem Römerbrief die umfassendste Darlegung der Überzeugungen, für die er als Missionar eintrat.

Durch die Briefe des Paulus gewinnen wir einen Einblick in das Denken des Apostels in einer relativ knappen Spanne von Jahren. Lassen sich anhand der erhaltenen Zeugnisse Entwicklungen im paulinischen Denken im Hinblick auf zentrale theologische Fragen feststellen? Oder haben wir es mit einer sich durchhaltenden Theologie zu tun, die nur jeweils der Situation entsprechend unterschiedlich ausformuliert wurde? In der Forschung wird über diese Fragen kontrovers diskutiert. Wird man grundsätzlich solche Entwicklungen des Denkens auch innerhalb relativ kurzer Zeit für psychologisch plausibel und möglich halten, so kommt es darauf an, sie an den Quellen im Einzelfall wirklich nachzuweisen.

Theobald steht der Entwicklungsthese positiv gegenüber und mahnt als Forschungsdesiderat eine "Paulus-Synopse" an, die miteinander verwandte Passagen der Briefe des Apostels nebeneinanderstellt und so zum Vergleich einlädt. Wie solch ein Vergleich aussehen könnte, deutet Theobald selbst zumindest an, indem er eine knappe tabellarische Übersicht über wesentliche Aussagen paulinischer Theologie in den verschiedenen Briefen bietet. Schon sie ermöglicht spannende Entdeckungen. Insbesondere steht der Römerbrief nach Auffassung des Autors in enger Beziehung zum Brief des Apostels an die kleinasiatischen Galater, der anders als jener stark durch die Auseinandersetzung mit Gegnern geprägt ist und so als "Kampfepistel" angesehen werden muß.

Die bereits im Galaterbrief entwickelte Rechtfertigungslehre mit ihrer Entgegensetzung von Glauben und Werken des Gesetzes wird im Römerbrief aufgenommen und neu entfaltet. Theobald schlägt daher vor, den Römerbrief als retractatio, als Wiederbehandlung und Neubearbeitung, des Galaterbriefes zu verstehen - eine Zugangsweise, die das Verhältnis beider Briefe in der Tat treffend beschreibt. Man wird die polemische Grundsituation des Galaterbriefes in den Römerbrief nicht einlesen dürfen; dieser ist vielmehr als ruhig darstellendes, in die Breite wirkendes "ökumenisches" Schreiben zu werten, dem es nicht um heftige Abwehr judaisierender Tendenzen, sondern ganz wesentlich auch um das Nachdenken über Israel geht.

Prägend für das Verständnis der Rechtfertigungslehre wie dasjenige des Römerbriefes ist die Haltung, die Paulus zum alttestamentlichen Gesetz, das heißt zur Tora, einnimmt. Gegenüber manchen anderen Deutungen hält Theobald zu Recht fest, daß dort, wo Paulus den Begriff des Gesetzes (griechisch: nomos) gebraucht, die Tora gemeint ist, es geht nicht allgemein um "Norm", "Maßstab" oder "Gesetzmäßigkeit". Die Tora ist für Paulus zusammengefaßt im Dekalog beziehungsweise im Liebesgebot und als solche für Christen weiterhin relevant und keineswegs abgetan. Der paulinische Gesetzesbegriff ist also ethisch konzentriert, während kultische und rituelle Bestimmungen (Sabbat, Beschneidung, Speisen) für Paulus obsolet geworden sind.

Je nachdem, wie man den Begriff des Gesetzes bei Paulus interpretiert, entscheidet sich auch das Verständnis des rechtfertigungstheologischen Zentralsatzes in Römer 3,28: "So halten wir nun dafür, daß der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben", wie Luther übersetzte. Bei der Interpretation dieses fundamentalen und wirkmächtig gewordenen Satzes sind drei grundsätzliche in der Fachdiskussion vorgeschlagene Ansätze zu unterscheiden: die "antilegalistische Deutung", die "hamartologische Deutung" sowie die "antipartikularistische Deutung". Die antilegalistische Deutung (für die etwa Rudolf Bultmann eintrat) geht nach Theobald darin fehl, daß sie die semantische Begrenzung des Gesetzesbegriffes bei Paulus nicht ernst nimmt. Sie deutet die "Werke des Gesetzes" um zu Leistungen, mit denen der Mensch sein Heil vor Gott sichern wolle. Damit weise der Mensch aber die von Gott kommende, ihn zur Passivität bestimmende geschenkhafte Gnade ab.

Die hamartologische Deutung hingegen, die etwa Ulrich Wilckens formulierte, geht nicht davon aus, daß der Mensch den Forderungen des Gesetzes nicht entsprechen soll, sondern daß er es wegen seiner sündigen Verfaßtheit nicht kann. De facto sei eine Rechtfertigung aus Werken des Gesetzes also nicht gegeben. Paulus habe diese These jedoch nicht als interne Kritik des Gesetzes entwickelt, sondern komme her von seiner Glaubenserkenntnis, daß im Kreuzestod Christi das Heil des Menschen, Juden wie Heiden, gewirkt sei. In dieser Deutung kann den Taten des Menschen durchaus eine positive Rolle zukommen; die Pointe der paulinischen Rechtfertigungslehre besteht nicht in der Entgegensetzung von "Gnade" und "Leistung". Gegen das hamartologische Deutungsmodell wendet Theobald vornehmlich ein, daß es zu sehr darauf basiere, die paulinische Rechtfertigungslehre als antijüdische Polemik zu verstehen. In Wahrheit dürfte sie jedoch "schon vor dem Konflikt des Paulus mit den judaisierenden Gegnern" entstanden sein - ob im Dunkel vorpaulinischer Theologie in Antiochien, scheint mir allerdings fraglich.

Das antipartikularistische Deutungsmodell schließlich, zu dessen Vertretern James D.G. Dunn zählt, faßt die Reichweite der paulinischen Kritik der Werke noch enger als das hamartologische. Im Visier sei nicht das Tun insgesamt, auch nicht das Erfüllen der Forderungen der Tora allgemein. Vielmehr gehe es um diejenigen Bestimmungen, welche die Abgrenzung der Juden von der heidnischen Umwelt klar herausstellen wie Beschneidung, Heiligung des Sabbats oder die Reinheitstora. Römer 3,28 richte sich also gegen jüdischen Partikularismus. Es geht dieser Position zufolge in der Rechtfertigungslehre wesentlich um das Verhältnis von Juden und Heiden. Gegen diesen Ansatz ist freilich einzuwenden, daß die von Paulus kritisierten "Werke des Gesetzes" sich nicht auf einige besondere Bestimmungen der Tora einschränken lassen, sondern auf den Toragehorsam insgesamt zielen und "also die Taten oder die Werke meinen, welche die Tora ganz allgemein vom Juden verlangt".

Theobalds eigener Antwortversuch in dieser Frage knüpft an Momente insbesondere der beiden zuletzt skizzierten Interpretationen an und versucht sie in einen nur knapp skizzierten Deutungsansatz zu integrieren, der den "ekklesiologischen Kontext", das heißt die "Frage nach den wahren Konstituenten des aus Juden und Heiden bestehenden, endzeitlichen Gottesvolkes", herausarbeitet.

Gerechter und Sünder zugleich?

Ist, ausgehend von dieser Interpretation des Zentrums paulinischer Theologie, ein erheblicher Unterschied zu veranschlagen zwischen dieser selbst und ihrer Lektüre durch Luther, so gilt dies auch für die bekannte, von Luther stammende Bestimmung des Menschen als simul iustus et peccator (Gerechter und Sünder zugleich), die der Reformator wesentlich aus Römer sieben gewann. Die Mehrheit der neueren Interpretationen dieses Abschnittes sowie ein Vergleich mit dem verwandten Text Galater 5,16-18 geben Luther unrecht: Es geht Paulus in der Beschreibung des Menschen unter der Sünde nicht um die Behauptung eines Zugleich, sondern um die Feststellung eines Nacheinanders; "die Herrschaft des Geistes hat die der Sünde definitiv abgelöst". Ziel der Argumentation ist es für Paulus, sich gegen den Verdacht einer Entleerung der Tora zu wehren. Die Wirklichkeit des Gerechtfertigtseins auf der Handlungsebene kommt dann im achten Kapitel des Briefes zum Ausdruck.

Die in Relation zur wirkungsgeschichtlichen Bedeutung des Themas viel zu kurzen Ausführungen Theobalds zur Ethik des Römerbriefes in den Kapiteln zwölf bis fünfzehn arbeiten in der Konsequenz deutlich heraus, daß nach Meinung des Apostels auch für den gerechtfertigten Christen die Tora bleibende Bedeutung hat, freilich in der neuen Perspektive des von Christus sprechenden Evangeliums und in einer für Neuinterpretationen offenen situationsbezogenen Weise. Im theologischen Denken des Völkerapostels ist die Tora "soteriologisch entlastet", aber keinesfalls entlassen. Diese Einsicht, nach Theobald der "größte Fortschritt der Römerbrief-Exegese in den letzten Jahrzehnten", wurde befördert durch eine Distanznahme zur im protestantischen Raum lange vorherrschenden von Luther herkommenden Paulus-Lektüre und inspiriert durch eine vertiefte Wahrnehmung jüdischer Theologie. Es bleibt abzuwarten, wieweit sich infolge solcher neuen Wahrnehmung eines nur allzu bekannten Textes dieser selbst wieder als "ökumenisches" Schreiben zu erweisen vermag, das die Konfessionen sachlich näher zusammenzuführen vermag. Die so viel gescholtene Exegese hat, so macht Theobalds bemerkenswertes Buch deutlich, dazu erhebliche Arbeit geleistet.

HERMUT LÖHR

Michael Theobald: "Der Römerbrief". Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000. 339 S., br., 49,90 DM.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Hinter dem nach Meinung des Rezensenten Hermut Löhr mit seinen 339 Seiten "schmalen Bändchen" versteckt sich, wie er findet, eine "ganz hervorragende" Einführung in die Revolution, die die Paulus-Forschung in diesem Jahrhundert erlebt hat. Vor allem geht es um die Darstellung der Impulse, die von der "angelsächsischen Exegese" ausgingen. Löhr erwähnt zum einen die Positionierung Theobalds zugunsten der These, die Paulinische Theologie habe eine Entwicklung durchgemacht. Durch eine "knappe tabellarische Übersicht" wird das, meint Löhr, sehr plausibel, ja, sie vermittelt "spannende Entdeckungen". Theobalds Ansicht, dass der Römerbrief, um den es im weiteren vor allem geht, eine "Wiederbehandlung und Neubearbeitung des Galaterbriefes" ist, teilt der Rezensent mit. Recht detailliert dargestellt werden verschiedene Deutungsansätze zu Römer 3, 28 - der Rezensent meldet der Deutung des Autors gegenüber keine Bedenken an. Zu kurz kommt, so Löhr, die Auseinandersetzungen mit der Ethik des Römerbriefes, die interpretatorische Tendenz jedoch zur Auffassung von der "soteriologischen" Entlastung, aber nicht vollständigen Entwertung der Vorschriften der Tora teilt er. "Soteriologie" ist die Lehre von der Erlösung des Menschen durch Jesus Christus - auf diese wie so manche weitere Erläuterung jedoch muss der Leser einer Rezension verzichten, die eindeutig von einem Theologen für Theologen geschrieben ist.

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