Das Sanierungsverfahren des Traditionsverlags Suhrkamp hat ein Schlaglicht auf Neuerungen im Insolvenzverfahren geworfen. Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. In der Regel geschieht dies durch einen Insolvenzrechtsexperten. Überwacht werden die Geschäfte während des Schutzschirmverfahrens und auch später während des anschließenden Insolvenzverfahrens durch einen so genannten Sachwalter. Aus erster Hand stellt der Autor das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.