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Psychische Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls oder eines sonstigen schrecklichen Ereignisses sind häufig Gegenstand von Schadensersatzprozessen. Eine ersatzfähige psychische Verletzung wird im deutschen Recht als Schockschaden bezeichnet. Nach Analyse der rechtsgeschichtlichen Entwicklung untersucht der Autor Problemkreise, die bei der Haftung für Schockschäden im deutschen Recht und im Common Law auftreten, wie etwa die Anforderungen an eine solche psychische Verletzung, den Kreis der ersatzberechtigten Personen und die näheren Umstände des schockauslösenden Ereignisses. Dabei werden…mehr

Produktbeschreibung
Psychische Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls oder eines sonstigen schrecklichen Ereignisses sind häufig Gegenstand von Schadensersatzprozessen. Eine ersatzfähige psychische Verletzung wird im deutschen Recht als Schockschaden bezeichnet. Nach Analyse der rechtsgeschichtlichen Entwicklung untersucht der Autor Problemkreise, die bei der Haftung für Schockschäden im deutschen Recht und im Common Law auftreten, wie etwa die Anforderungen an eine solche psychische Verletzung, den Kreis der ersatzberechtigten Personen und die näheren Umstände des schockauslösenden Ereignisses. Dabei werden Kriterien für die angemessene Ausgestaltung einer Haftung herausgearbeitet. Insbesondere wird die Problematik vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Angehörigenschmerzensgeldes im deutschen Recht beleuchtet.
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Autorenporträt
Michael Fischer studierte Rechtswissensschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und an der University of Aberdeen, Schottland. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2010 absolvierte er ein LL.M.-Studium (LL.M. in Comparative Law) an der McGill University in Montreal, Kanada. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Kammergerichts Berlin von 2011 bis 2013 mit Stationen u.a. im Bundesjustizministerium und an der Deutschen Botschaft Pretoria, Südafrika. Von 2014 bis 2015 war er Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach und Bad Mergentheim. Im Jahr 2015 erfolgte dann die Promotion an der Universität Bayreuth. Seit 2016 ist er Staatsanwalt in Offenburg.