Der Schulungsanspruch des Betriebsrats
Wolfgang Däubler
Broschiertes Buch

Der Schulungsanspruch des Betriebsrats

sowie des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung

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Zum WerkWer in ein Betriebsratsgremium gewählt wird, muss sich viel Wissen aneignen, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Betriebsratsmitglieder für entsprechende Schulungen freizustellen und die Kosten dafür zu übernehmen.Solche Schulungen umfassen Fragen zu allen rechtlichen Belangen, Betriebswirtschaft, IT, betrieblicher Altersversorgung, Verhandlungstechniken, Konfliktlösung uvm.Auch Sonderregelungen bei Personalratsmitgliedern und die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) komme...
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