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Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder - vor allem am…mehr

Produktbeschreibung
Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder - vor allem am Beispiel Nordrhein-Westfalens - aufgezeigt. Ein weites Feld von mit Schulversuchen verbundener Rechtsfragen wird vertieft erörtert.
Autorenporträt
Günter Winands, geb. 1956, studierte 1976-1982 Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Parallel zum Referendariat arbeitete er 1982-1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bonner Institut für öffentliches Recht bei Prof. Josef Isensee. Nach der Zweiten juristische Staatsprüfung 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wechselte 1990 ins Bundeskanzleramt und war dort 1991-1998 Leiter des Kabinett- und Parlamentreferats sowie Ständiger Protokollführer des Bundeskabinetts. 1999-2005 war er beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) tätig, zuletzt in der Position eines Ministerialdirigenten. 2005 erfolgte die Ernennung zum beamteten Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Regierungswechsel 2010 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, begann er neben einer freiberuflichen Beratungstätigkeit eine Promotion, die 2013 an der Universität

Bonn mit dem Dr. jur. abgeschlossen wurde. 2011 zum BKM zurückgekehrt, ist er seit 2013 als Ministerialdirektor dort Amtschef und Abteilungsleiter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.