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Immer häufiger ordnen Ermittlungsbehörden Beschlagnahmen und andere Maßnahmen zur Gewinnung von Beweismaterial gegen Redaktionen und deren Mitarbeiter an. Immer vehementer wehren sich die Journalisten dagegen und fordern die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses. Die Autorin erörtert, inwieweit die in den
53 Abs. 1 Nr. 5, 97 Abs. 5 und 100 d Abs. 3 S. 1 StPO verankerten Schutzrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit in ausreichendem Maße Rechnung tragen und ob weitere Einschränkungen der Aufklärungsmöglichkeiten der Strafverfolger verantwortbar sind. Dabei untersucht sie neben den klassischen
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Produktbeschreibung
Immer häufiger ordnen Ermittlungsbehörden Beschlagnahmen und andere Maßnahmen zur Gewinnung von Beweismaterial gegen Redaktionen und deren Mitarbeiter an. Immer vehementer wehren sich die Journalisten dagegen und fordern die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses. Die Autorin erörtert, inwieweit die in den

53 Abs. 1 Nr. 5, 97 Abs. 5 und 100 d Abs. 3 S. 1 StPO verankerten Schutzrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit in ausreichendem Maße Rechnung tragen und ob weitere Einschränkungen der Aufklärungsmöglichkeiten der Strafverfolger verantwortbar sind. Dabei untersucht sie neben den klassischen Ermittlungsinstrumenten auch die Telefonüberwachung, die Observation sowie die akustische Überwachung auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG.
Autorenporträt
Die Autorin: Friederike Rotsch wurde 1972 in Karl-Marx-Stadt (DDR) geboren. Von 1991 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaft and er Universität Passau und an der University of Wales/College of Cardiff. 1995 Legal Diploma. 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen. Seit 1997 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Universität Passau. Seit 1999 Referendariat in Passau. 2000 Promotion an der Universität Passau.