Mit dem Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen wurde zum 1.1.2002 das sog. Pflichtangebot in das deutsche Recht eingeführt. Das Pflichtangebot regelt, dass der Erwerber der Kontrolle einer börsennotierten Gesellschaft ein Angebot für alle weiteren Anteile abgeben muss. Vergleichbare Pflichtangebotregelungen kennen u.a. die Rechtsordnungen Englands, Frankreichs, Italiens, Österreichs und der Schweiz.
Der Verfasser vergleicht die unterschiedlichen nationalen Regelungen und arbeitet heraus, wie in einzelnen Rechtsordnungen aufgetretene Rechtsfragen jeweils gelöst wurden. Zu den diskutierten Themen gehört auch die Frage, ob das Pflichtangebot auf Umwandlungssachverhalte anzuwenden ist. Diese Konstellation ist bereits bei der Verbindung der Bank Austria mit der HypoVereinsbank praktisch relevant geworden.
Die rechtsvergleichende Analyse führt zu einem Vorschlag, wie das Recht des Pflichtangebots in Europa harmonisiert werden kann. Der Vorschlag geht dabei über den Kompromiss der europäischen Richtlinie vom November 2003 hinaus, die lediglich einen weiten Rahmen für die nationalen Gesetzgeber vorgibt.
Der Verfasser vergleicht die unterschiedlichen nationalen Regelungen und arbeitet heraus, wie in einzelnen Rechtsordnungen aufgetretene Rechtsfragen jeweils gelöst wurden. Zu den diskutierten Themen gehört auch die Frage, ob das Pflichtangebot auf Umwandlungssachverhalte anzuwenden ist. Diese Konstellation ist bereits bei der Verbindung der Bank Austria mit der HypoVereinsbank praktisch relevant geworden.
Die rechtsvergleichende Analyse führt zu einem Vorschlag, wie das Recht des Pflichtangebots in Europa harmonisiert werden kann. Der Vorschlag geht dabei über den Kompromiss der europäischen Richtlinie vom November 2003 hinaus, die lediglich einen weiten Rahmen für die nationalen Gesetzgeber vorgibt.