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Das Aktienkonzernrecht sieht gemäß
311 ff. AktG vor, daß das herrschende Unternehmen gegenüber der abhängigen Gesellschaft im Falle einer Nachteilszufügung zu einem Nachteilsausgleich verpflichtet ist. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Schutzinstrumente des Abhängigkeitsberichts, der Sonderprüfung und der Schadensersatzklage eingeführt. Die Arbeit zeigt jedoch auf, daß die erforderliche Informationsversorgung der Aktionäre und Gläubiger nicht gewährleistet ist und die Antragserfordernisse gerade im Hinblick auf die Bestellung eines Sonderprüfers eine unüberwindbare Hürde…mehr

Produktbeschreibung
Das Aktienkonzernrecht sieht gemäß

311 ff. AktG vor, daß das herrschende Unternehmen gegenüber der abhängigen Gesellschaft im Falle einer Nachteilszufügung zu einem Nachteilsausgleich verpflichtet ist. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Schutzinstrumente des Abhängigkeitsberichts, der Sonderprüfung und der Schadensersatzklage eingeführt. Die Arbeit zeigt jedoch auf, daß die erforderliche Informationsversorgung der Aktionäre und Gläubiger nicht gewährleistet ist und die Antragserfordernisse gerade im Hinblick auf die Bestellung eines Sonderprüfers eine unüberwindbare Hürde darstellen. Ein umfassender Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger verlangt daher umfangreiche Reformen der

311 ff. AktG, die in dieser Arbeit vorgeschlagen und besprochen werden. Im Vergleich zum deutschen Aktienrecht werden anschließend der Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht dargestellt und hieraus sich ergebende Anregungen zur Übernahme in das deutsche Recht erörtert.
Autorenporträt
Die Autorin: Anna Kakies wurde 1973 in Hamburg geboren. Nach dem Jurastudium in Köln und Genf absolvierte sie den Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht in Hamburg und machte den Master of Laws in New York (NYU). Im Mai 2002 beendete sie ihre Referendariatsausbildung in Düsseldorf mit dem zweiten Staatsexamen. Seit Juli 2002 lebt die Autorin in Mailand und ist als Rechtsanwältin im Bereich des Internationalen Schiedsverfahrensrechts tätig.