Die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wurde zum 29.04.2004 erlassen. Im Sinne sowohl der Förderung von Innovation und kreativem Schaffen, als auch der Abschreckung von Produktpiraten strebt die Enforcement-Richtlinie eine Harmonisierung der materiell-rechtlichen Ansprüche der Schutzrechtsinhaber sowie der Durchsetzungsinstrumente auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts an. In der Arbeit werden die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben herausgearbeitet, um nach einer kritischen Analyse der bestehenden Rechtslage in Deutschland sowohl den Umsetzungsbedarf als auch die Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.