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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Immer mehr Blätter berichten immer sensationeller über immer mehr Leute. Mit diesen Worten bringt der Hamburger Prominentenanwalt Matthias Prinz den zunehmenden Konkurrenzkampf im Mediengeschäft auf den Punkt. Der zunehmende Druck der Verlagshäuser, hohe Verkaufs- und Auflagenzahlen zu erzielen, lässt häufig ein Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichem…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Immer mehr Blätter berichten immer sensationeller über immer mehr Leute. Mit diesen Worten bringt der Hamburger Prominentenanwalt Matthias Prinz den zunehmenden Konkurrenzkampf im Mediengeschäft auf den Punkt. Der zunehmende Druck der Verlagshäuser, hohe Verkaufs- und Auflagenzahlen zu erzielen, lässt häufig ein Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichem Kommerz und journalistischer Ethik entstehen. In einer Zeit, in der das Informationsangebot immer größer wird und die verschiedenen Medien grundsätzlich über den Zugang zu fast allen auf dem weltweiten Informationsmarkt vorhandenen Meldungen verfügen, steigt die Bedeutung von Exklusivmaterial, sowohl in Text- als auch in Bildform. Journalisten sehen sich dem, vielleicht nicht immer ausgesprochenen, Druck ausgesetzt, alle technischen Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung auszureizen: Moderne Kameras mit Teleobjektiven und Richtmikrofone ermöglichen ohne großen Aufwand erhebliche Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre nicht nur von Prominenten. Während Prominente sich zusehends mit hohen Schmerzensgeldforderungen vor Gericht durchsetzen (siehe Kap. 2.3.6.), scheint der einfache Bürger, der durch Zufall das Interesse der Öffentlichkeit erregt und so Opfer einer Berichterstattung werden kann, oft zunächst schutzlos gegen derartige Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht.
Dass die Verstöße alltäglich sind, zeigt folgendes Beispiel aus einer Münchner Boulevardzeitung: Das Blatt berichtete über einen Pfarrer, der einen 15-jährigen Jungen missbraucht haben soll. Die Zeitung nannte Vorname und abgekürzten Nachnamen des Geistlichen, sein Alter, seine Gemeinde und zeigte ein drei Spalten breites und 23 Zentimeter hohes (nicht unkenntlich gemachtes) Foto des Beschuldigten unter der präjudizierenden Überschrift: Pfarrer vergeht sich an Bub (15) . Erst im Text wird deutlich, dass der Mann lediglich im Verdacht des sexuellen Missbrauchs steht und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Es wurde nicht einmal Anklage erhoben. Auf derselben Seite verstieß die Zeitung ein weiteres Mal gegen Persönlichkeitsrechte, als sie bei abgekürzter Namensnennung unter dem Titel Lehrer verführt Schülerin (12) berichtete. Die Nennung des Ortes, der Schule und des Unterrichtsfachs machen den nicht verurteilten Mann eindeutig identifizierbar. Das Gerichtsverfahren hatte noch nicht begonnen.
Wie leicht ist es heute, die berufliche Existenz eines Lehrers oder Geistlichen zu zerstören, indem der unbewiesene Vorwurf des sexuellen Missbrauchs geäußert wird. Dass Schüler, die sich ungerecht behandelt fühlen, derartige Racheakte vollbringen, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, ist bekannt. Dass sich die Medien begierig auf diese Geschichten stürzen - nach dem Motto: Irgendwas wird schon dran sein - ist ebenso bekannt. An dieser Stelle wird die Frage aufgeworfen: Welche Möglichkeit hat der Bürger, sich gegen Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht zu schützen bzw. einen erfolgten Eingriff sanktionieren zu lassen? Inwieweit wird der Schutz der Persönlichkeit durch Gesetz, Rechtsprechung auf der einen und journalistischem Standesrecht auf der anderen Seite, gewährleistet? Und welche Rolle spielt die institutionalisierte journalistische Selbstkontrolle bei der Schärfung des Gewissens von Medienschaffenden?
Die theoretische Behandlung der straf- und zivilrechtlichen Gesetze sowie anderer einschlägiger Vorschriften und die Behandlung der standesrechtlichen Einrichtungen (Presserat, Pressekodizes, Redaktionsstatuten etc.) wird im 5. Kapitel durch einen praktischen Bezug in Form einer empirischen Untersuchung bei hauptberuflichen Journa...
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Autorenporträt
Harry Luck wurde 1972 in Remscheid geboren, wo er bei der Tageszeitung das journalistische Handwerk lernte, bevor er in München Politikwissenschaften studierte. Er arbeitete viele Jahre als Nachrichtenredakteur und politischer Korrespondent und leitete das Landesbüro einer Nachrichtenagentur. Heute lebt er mit seiner Familie in Bamberg, wo er die Öffentlichkeitsarbeit des Erzbistums verantwortet. Er hat bereits etliche Romane, zahlreiche Kurzgeschichten und mehrere Sachbücher geschrieben.