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Die Rückkehr des Wolfs ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzrechts. Sie ruft aber etliche Konflikte hervor, die das Recht zu lösen versucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass de lege lata ein strenger Schutzstatus besteht, aber Ausnahmen, insbesondere eine letale Entnahme, möglich sind, die Behörden ihre Spielräume jedoch ausnutzen müssen. Dabei fällt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht alle Ausnahmen des Völker- und Unionsrechts umgesetzt hat. Auf Landesebene versuchen einige Bundesländer, mit sog. Wolfsverordnungen Konkretisierungen zur letalen Entnahme…mehr

Produktbeschreibung
Die Rückkehr des Wolfs ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzrechts. Sie ruft aber etliche Konflikte hervor, die das Recht zu lösen versucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass de lege lata ein strenger Schutzstatus besteht, aber Ausnahmen, insbesondere eine letale Entnahme, möglich sind, die Behörden ihre Spielräume jedoch ausnutzen müssen. Dabei fällt auf, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht alle Ausnahmen des Völker- und Unionsrechts umgesetzt hat. Auf Landesebene versuchen einige Bundesländer, mit sog. Wolfsverordnungen Konkretisierungen zur letalen Entnahme vorzunehmen. Diese Regelungen verstoßen - wie § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - zum Großteil jedoch gegen höherrangiges Recht. Auch eine landesrechtliche Aufnahme in das Jagdgesetz ist verfassungswidrig. Die kürzlich eingeführte sog. Schnellabschussregelung verfehlt aus unterschiedlichen Gründen ihr Ziel. Die politischen Bestrebungen, den Schutzstatus de lege ferenda zu senken, sind nur mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn auf Ebene des Völkerrechts begonnen und »top-down« vorgegangen wird.
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Autorenporträt
Katharina V. Roth-Weiß studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und war anschließend von Februar 2021 bis November 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Frau Professorin Annette Guckelberger an der Universität des Saarlandes. Seit Dezember 2023 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Rostock und absolviert ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Schwerin. Seit August 2024 ist sie außerdem Justizassistentin beim Oberlandesgericht Rostock.