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Ausgehend von den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Identitätsforschung verbindet die Arbeit eine Analyse identitätsschützender Gehalte der Grundrechte des Grundgesetzes und ausgewählter Normen des Landesverfassungsrechts mit der Frage der Verfassungskonformität personenstandsrechtlicher Restriktionen der individuellen geschlechtlichen Identität. Grundlegend geht die Untersuchung davon aus, dass personenstandsrechtliche Ordnungsmerkmale identitätsrelevant sind. Die Untersuchung ergibt, dass das Personenstandsrecht die geschlechtliche Identität in ihrer Vielfalt nicht positiv abbildet.…mehr

Produktbeschreibung
Ausgehend von den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Identitätsforschung verbindet die Arbeit eine Analyse identitätsschützender Gehalte der Grundrechte des Grundgesetzes und ausgewählter Normen des Landesverfassungsrechts mit der Frage der Verfassungskonformität personenstandsrechtlicher Restriktionen der individuellen geschlechtlichen Identität. Grundlegend geht die Untersuchung davon aus, dass personenstandsrechtliche Ordnungsmerkmale identitätsrelevant sind. Die Untersuchung ergibt, dass das Personenstandsrecht die geschlechtliche Identität in ihrer Vielfalt nicht positiv abbildet. Die Arbeit untersucht, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten für eine verfassungskonforme und positive Abbildung zur Verfügung stehen. Das Gesetz zur Änderung der in das Personenstandsregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 sowie die dazugehörenden Gesetzentwürfe werden unter dem Aspekt der positiven Anerkennung geschlechtlicher Identität analysiert.
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Autorenporträt
Annika Brunner (geb. Kieck) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Nach ihrem ersten Staatsexamen war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht der Universität Passau (Prof. Dr. Kai von Lewinski) als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt. In der Promotionsphase erhielt sie Stipendien für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen der Bayerischen Gleichstellungsförderung. Annika Kieck ist derzeit Rechtsreferendarin am OLG München.