Vor dem Hintergrund der globalen Krise der Sozialsysteme untersucht die Arbeit rechtsvergleichend für Deutschland und Großbritannien, welche Modelle zur Reform staatlicher und betrieblicher Rentensysteme in beiden Ländern vertreten werden und ob diese rechtlich durchsetzbar sind. Im Mittelpunkt stehen die jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben, die den Gesetzgeber bei der Durchführung von Rentenreformen beschränken; im Ergebnis wird deutlich, daß sich trotz der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen - der unbeschränkten Parlamentssouveränität in Großbritannien und der Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte in Deutschland - die rechtlichen Schutzmechanismen zugunsten individueller Rentenrechte in Art und Umfang überraschend ähneln. Ebenso deutlich wird, daß der zugrunde liegende Interessenkonflikt - zwischen der Notwendigkeit, Rentensysteme an veränderte sozio-ökonomische Rahmenbedingungen anzupassen und dem Schutz des Vertrauens der Bevölkerung in eine tragfähige Altersvorsorge, für die sie jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat - nur in beschränktem Umfang einer rechtlichen Regelung zugänglich ist und auch von vielfältigen außerrechtlichen Faktoren bestimmt wird.