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Der Schutz von Ehe und Familie wird in Deutschland und Europa seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl der Europäischen Union keine direkten Kompetenzen zur Regelung von Ehe und Familie zukommen, widmet sich die Grundrechtecharta dem Lebensbereich Ehe und Familie in gleich drei Artikeln, den Art. 7, 9 und 33.
Die Arbeit untersucht die Begriffe Ehe und Familie sowie die Struktur der einschlägigen Art. 7, 9 und 33 der Europäischen Grundrechtecharta unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Schutzniveau von
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Produktbeschreibung
Der Schutz von Ehe und Familie wird in Deutschland und Europa seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl der Europäischen Union keine direkten Kompetenzen zur Regelung von Ehe und Familie zukommen, widmet sich die Grundrechtecharta dem Lebensbereich Ehe und Familie in gleich drei Artikeln, den Art. 7, 9 und 33.

Die Arbeit untersucht die Begriffe Ehe und Familie sowie die Struktur der einschlägigen Art. 7, 9 und 33 der Europäischen Grundrechtecharta unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Schutzniveau von der Grundrechtecharta nicht unterschritten werden darf, sowie das Verhältnis der Normen zueinander. Dabei wird auch eine Zuordnung der Gewährleistungen des Art. 33 der Grundrechtecharta zur Kategorie der Rechte oder Grundsätze vorgenommen. Schließlich werden die bereits heute bestehenden praktischen Anwendungsfelder abgesteckt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Viktor Rogalla bietet mit seiner Studie eine fundierte Analyse, die sich ausgehend von der deutschen Grundrechtsdogmatik vor allem mit der Struktur des Rechts auf Eheschließung und auf Familiengründung befasst.« Philip Czech, in: Österreichisches Institut für Menschenrechte, Heft 2/2018

»Rogalle hat zum Schutz von Ehe und Familie in der GRC ein Referenzwerk vorgelegt, an dem nicht vorbeikommt, wer sich vertieft mit dem unionalen Grundrechtsschutz befassen will oder muss.« Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, Heft 15/2018