Jeden Tag reisen Millionen von Menschen mit dem Flugzeug um die Welt. Auf diesen Reisen werden die Reisenden jedoch immer wieder mit "nicht-körperlichen Schäden" konfrontiert. Es gibt zwei Arten von Schäden, die als "Nicht-Körperschäden" bezeichnet werden. Zum einen handelt es sich um Gepäckschäden (Verlust, Beschädigung oder verspätete Auslieferung von Gepäck) und zum anderen um Flugschäden (Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen). Angesichts der Regeln für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Haftung des Luftfahrtunternehmens und der geringen Entschädigung, die das Warschauer Abkommen bot, wurde das Montrealer Abkommen verabschiedet. Dieser neue Text ist Teil der Logik, ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Fluggäste und den Interessen des Luftfahrtunternehmens herzustellen. Die Besonderheit der EAWU besteht darin, dass ein Teil der Staaten das Montrealer Übereinkommen ratifiziert hat, während andere Staaten noch unter dem Warschauer Übereinkommen stehen. Diese Studie wird daher das rechtliche System zum Schutz von Flugpassagieren analysieren, die aus einem Mitgliedsstaat der UEMOA kommen oder von dort abfliegen.
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