Humanitäre Helfer und Journalisten sind Akteure vor Ort, die immer dann aktiv werden, wenn bewaffnete Konflikte ausbrechen und die Bevölkerung leider auf sich allein gestellt ist. Aufgrund der Besonderheit ihrer Aufgaben und der Gefährlichkeit der Gebiete, in denen sie tätig sind, haben sie im internationalen Recht an Bedeutung gewonnen. In diesem Sinne wurde ein Rahmen für den rechtlichen Schutz von humanitären Helfern und Journalisten durch das Völkerrecht geschaffen, insbesondere durch zwei seiner Zweige, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Strafrecht. Daraus ergibt sich sowohl ein Schutz durch die verbindlichen Texte des humanitären Völkerrechts als auch ein Schutz durch die gerichtliche Ahndung von Verstößen gegen diese Texte mithilfe der Regeln des internationalen Strafrechts. Auf dem Papier ein perfektes Gleichgewicht, das die zuständigen Gerichte nur zögerlich umsetzen, was hauptsächlich auf eine Vernachlässigung oder gar ein Desinteresse an der Problematik des Rechtsschutzes von humanitären Helfern und Journalisten zurückzuführen ist.