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Kombattanten oder Kriegführende und ihnen gleichgestellte Personen müssen in bewaffneten Konflikten geschützt werden, so lautet eines der Ziele des Völkerrechts. In der Tat ist die Gewährung des PG-Status für Kombattanten oder Kriegführende und ihnen gleichgestellte Personen ein Mechanismus zum Schutz derjenigen, die außer Gefecht gesetzt sind, im IAC und auch die Anwendung der humanitären Mindestregeln auf Kriegführende oder ihnen gleichgestellte Personen, die außer Gefecht gesetzt sind, im CANI. Dies sind Garantien, die ihnen durch die GC III von 1949 und die PA von 1977, denen die DRK…mehr

Produktbeschreibung
Kombattanten oder Kriegführende und ihnen gleichgestellte Personen müssen in bewaffneten Konflikten geschützt werden, so lautet eines der Ziele des Völkerrechts. In der Tat ist die Gewährung des PG-Status für Kombattanten oder Kriegführende und ihnen gleichgestellte Personen ein Mechanismus zum Schutz derjenigen, die außer Gefecht gesetzt sind, im IAC und auch die Anwendung der humanitären Mindestregeln auf Kriegführende oder ihnen gleichgestellte Personen, die außer Gefecht gesetzt sind, im CANI. Dies sind Garantien, die ihnen durch die GC III von 1949 und die PA von 1977, denen die DRK angehört, zuerkannt werden. Schließlich zeigte die Studie, wie unwirksam diese Schutzmechanismen in der Praxis sind, was sich während der Feindseligkeiten in der DRK zeigte. Daher sind die Vorschläge in der Schlussfolgerung von entscheidender Bedeutung, um die Unzulänglichkeiten zu beheben.
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Autorenporträt
El Sr. Constantin Kazembe Ngongo nació en Kinshasa el 24/04/1992. Se graduó en el Instituto NKULU wa MANYINGA en filosofía latina en 2011, en Ngandajika, actualmente en la provincia de Lomani. Es Licenciado en Derecho por la Universidad de Kinshasa desde 2017 y luego, Abogado del Colegio de Abogados de Kinshasa/ Matete desde 2018.