Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie Unternehmensgeheimnisse als zunächst privatrechtliches Phänomen auch im Öffentlichen Recht Schutz erfahren. Der Autor zeigt dabei auf, dass der Stellenwert unternehmerischer Geheimnisse im Verwaltungsrecht aufgrund schwieriger Gemengelagen aus öffentlichen und privaten Interessen dogmatisch noch weitgehend ungeklärt ist. Vor allem fehlt es an Kriterien, die den Schutzgehalt des subjektiv-öffentlichen Rechts näher konturieren. Der Verfasser entwickelt nach einer Darstellung typischer Gefährdungslagen für Unternehmensgeheimnisse in Konstellationen des besonderen Verwaltungsrechts die Grundlagen eines nach Inhalten abgestuften Schutzkonzepts, das mit der privatrechtlichen Teilrechtsordnung koordiniert wird, um Schutzdisparitäten zu vermeiden.