Was einfach scheint hat oft seine Tücken. Sofern die gesetzlichen Minimalbestimmungen eingehalten werden, unterliegt der Arbeitsvertrag einer grossen Gestaltungsfreiheit. Aber gerade dort lauern die meisten Gefahren. Damit Sie in Zukunft sowohl die rechtliche Seite, wie auch die unternehmerischen Interessen fest im Griff haben, erläutert Ihnen dieser Ratgeber auch die arbeitsvertraglichen Bestandteile, die gerne vergessen werden, aber unbedingt vertraglich definiert sein sollten.