Benjamin Rosenkranz versucht, das Konglomerat an Werken, welche dem sogenannten Schwabinger Kunstfund zugerechnet werden, einzuordnen. Er konzentriert sich dabei auf die durch Nationalsozialisten entzogenen Kulturgüter (größtenteils aus jüdischem Besitz) und untersucht auf Grundlage des zivilrechtlichen Herausgabeanspruches aus
985 BGB, welche Möglichkeit die heutigen Erben haben, ihre Werke zurückzuverlangen. Darüber hinaus geht er der Frage nach, inwieweit ein heutiger Besitzer sogar Eigentum an den Werken erlangt haben könnte. Der Autor zeigt das bisherige Versagen der politischen Entscheidungsträger anhand der Schuldrechtsreform auf und geht intensiv auf die bayerische Gesetzesinitiative für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz ein. Abschließend beleuchtet er die Problemstellung in Bezug auf die historische Verantwortung Deutschlands im Spannungsfeld zwischen Recht und Moral.
985 BGB, welche Möglichkeit die heutigen Erben haben, ihre Werke zurückzuverlangen. Darüber hinaus geht er der Frage nach, inwieweit ein heutiger Besitzer sogar Eigentum an den Werken erlangt haben könnte. Der Autor zeigt das bisherige Versagen der politischen Entscheidungsträger anhand der Schuldrechtsreform auf und geht intensiv auf die bayerische Gesetzesinitiative für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz ein. Abschließend beleuchtet er die Problemstellung in Bezug auf die historische Verantwortung Deutschlands im Spannungsfeld zwischen Recht und Moral.