"Wie sicher ist sicher genug?" - Die Antwort, die das Gentechnikrecht auf diese Zentralfrage der technischen Sicherheit für die Risiken der Gentechnologie gibt, bildet den Gegenstand der Untersuchung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anforderungen, die durch 6 GenTG und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung an den Betreiber eines gentechnischen Vorhabens gestellt werden. Die Gewährleistung des Sicherheitsstandards dieser Betreiberpflichten ist auch bei der Eröffnungs- und Befolgungskontrolle durch die Zulassungs- und Überwachungsbehörden zu überprüfen. Schließlich ist die vorgenommene Konkretisierung des abstrakten Sicherheitsstandards auch für Drittbetroffene und die Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltungsgerichte von Bedeutung.
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