Das deutsche Insolvenzrecht wurde 1999 grundlegend neu geordnet. Kern ist das neue Insolvenzplanverfahren. Zur Gleichbehandlung der Gläubiger können die Beteiligten damit weitgehend unabhängig vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Bedingungen vereinbaren. Da der Planverfasser mit dem Insolvenzplan in Absonderungsrechte eingreifen kann, stellt sich die Frage nach einem sachgerechten wirtschaftlichen Interessenausgleich zwischen einfachen Insolvenzgläubigern und dinglich gesicherten Gläubigern insbesondere in den sogenannten "single asset real estate cases". In diesen Fällen bilden solche Immobilien die maßgebliche Verteilungsmasse des insolventen Unternehmens, die durch Grundpfandrechte wertausschöpfend belastet sind und somit grundsätzlich im Regelinsolvenzverfahren nicht verwertet werden können. Neben einer grundsätzlichen Darstellung des Insolvenzplanverfahrens nach den Paragraphen 217 ff. InsO analysiert Marcus Barre vor allem das Spannungsverhältnis zwischen einfachen Insolvenzgläubigern und grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern in single asset real estate cases. Verweisend auf maßgebliche Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes zeigt er, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um sowohl die einfachen Insolvenzgläubiger als auch die absonderungsberechtigten Gläubiger im Insolvenzplanverfahren bestmöglich zu befriedigen.