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Das Bundesverfassungsgericht bestimmt mit dem Verweis auf den sozialen Bezug die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Eigentumsausgestaltung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Damit handelt es sich um eine zentrale Argumentationsfigur innerhalb der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie. Schließlich ist das Ausmaß des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zugleich Ausdruck davon, wie stark ein Eigentumsrecht durch Art. 14 GG vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.
Vor diesem Hintergrund definiert der Autor durch eine begriffliche
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Produktbeschreibung
Das Bundesverfassungsgericht bestimmt mit dem Verweis auf den sozialen Bezug die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Eigentumsausgestaltung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Damit handelt es sich um eine zentrale Argumentationsfigur innerhalb der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie. Schließlich ist das Ausmaß des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zugleich Ausdruck davon, wie stark ein Eigentumsrecht durch Art. 14 GG vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.

Vor diesem Hintergrund definiert der Autor durch eine begriffliche Betrachtung nebst einer Rechtsprechungsanalyse den Begriff des sozialen Bezugs und veranschaulicht dessen rechtliche Wirkung auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und den Eigentumsschutz des Art. 14 GG. Hierauf aufbauend verdeutlicht er die Konsequenzen des sozialen Bezugs für den Grundrechtsschutz anhand der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz enthaltenen Eigentumsbeschränkungen.
Autorenporträt
Lennart Andersen studied law at the University of Münster (WWU) and at the School of Law of Texas Tech University. He passed the first state examination in 2017. He then worked for two years as a research assistant at the law firm Hengeler Mueller in Düsseldorf in the area of public commercial law while completing his doctorate. After completing his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Düsseldorf, he has been a judge in the administrative jurisdiction of the state of North Rhine-Westphalia since fall 2022.
Rezensionen
»Insgesamt legt Lennart Andersen eine durchweg gut lesbare, in der Argumentation präzise und ausgewogene Arbeit vor, die dem sozialen Bezug des Eigentums eine nähere Konturierung verleiht.« Univ.-Prof. Dr. Judith Froese, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 24/2023