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Das Bundesverfassungsgericht bestimmt mit dem Verweis auf den sozialen Bezug die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Eigentumsausgestaltung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Damit handelt es sich um eine zentrale Argumentationsfigur innerhalb der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie. Schließlich ist das Ausmaß des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zugleich Ausdruck davon, wie stark ein Eigentumsrecht durch Art. 14 GG vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.
Vor diesem Hintergrund definiert der Autor durch eine begriffliche
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Produktbeschreibung
Das Bundesverfassungsgericht bestimmt mit dem Verweis auf den sozialen Bezug die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Eigentumsausgestaltung nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Damit handelt es sich um eine zentrale Argumentationsfigur innerhalb der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie. Schließlich ist das Ausmaß des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums zugleich Ausdruck davon, wie stark ein Eigentumsrecht durch Art. 14 GG vor staatlichen Eingriffen geschützt wird.

Vor diesem Hintergrund definiert der Autor durch eine begriffliche Betrachtung nebst einer Rechtsprechungsanalyse den Begriff des sozialen Bezugs und veranschaulicht dessen rechtliche Wirkung auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und den Eigentumsschutz des Art. 14 GG. Hierauf aufbauend verdeutlicht er die Konsequenzen des sozialen Bezugs für den Grundrechtsschutz anhand der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz enthaltenen Eigentumsbeschränkungen.
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Autorenporträt
Lennart Andersen studierte Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der School of Law der Texas Tech University. Die erste staatliche Prüfung legte er im Jahr 2017 ab. Anschließend war er promotionsbegleitend für zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Sozietät Hengeler Mueller in Düsseldorf im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist er seit Herbst 2022 Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rezensionen
»Insgesamt legt Lennart Andersen eine durchweg gut lesbare, in der Argumentation präzise und ausgewogene Arbeit vor, die dem sozialen Bezug des Eigentums eine nähere Konturierung verleiht.« Univ.-Prof. Dr. Judith Froese, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 24/2023