Das sozialistische Staats- und Gesellschaftssystem in der DDR brach in seiner Entwicklung mit vielen bürgerlichen Rechtstraditionen und schuf ein völlig vom heutigen Rechtsverständnis differierendes Rechtssystem. Zu diesen Brüchen in der deutschen Rechtsentwicklung zählt auch der Rechtsbegriff des unabhängigen Richters sozialistischer Lesart. Die Untersuchung stellt den verfassungs- und gerichtsverfassungsrechtlichen Inhalt dieses Rechtsbegriffes in der sozialistischen Rechtsordnung der DDR dogmatisch dar und vergleicht ihn mit dem geltenden Unabhängigkeitsbegriff des Grundgesetzes. Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen auf dem Hintergrund der tragenden staatsrechtlichen und gesellschaftlichen Prinzipien der DDR - führende Rolle der SED, demokratischer Zentralismus und sozialistische Gesetzlichkeit - betrachtet.