Im Jahr 2007 investierte die Volksrepublik China drei Milliarden US-Dollar in Blackstone, eine der größten Beteiligungsgesellschaften der Welt. Damit beteiligte sich erstmalig ein Staat öffentlich und unmittelbar an einem der größten Akteure auf dem Private Equity Markt. Gleichzeitig erreichte in Deutschland die Debatte über die Bedrohung der Wirtschaft durch Hedge-Fonds, Staatsfonds und Private Equity einen neuen Höhepunkt. Beides war Anlass für diese Untersuchung des Handlungsspielraumes, der dem deutschen Staat nach dem Grundgesetz in diesem Bereich gegeben ist. Inwieweit kann er sich ebenfalls die Möglichkeiten einer Investition in Private Equity zunutze machen, sei es durch Schaffung einer eigenen Beteiligungsgesellschaft oder durch Investition in eine bereits bestehende private Beteiligungsgesellschaft?