Der Staat im Recht - getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen - ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein.
Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.
Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam.Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.
Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.
Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam.Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.
Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
»In conclusione, si tratta di un volume di studio, più che di consultazione, che contribuisce efficacemente alla riflessione e all'approfondimento nei vari campi della scienza giuridica.« Eugenio de Sio, in: Lo Stato, 4/2015
»Wer sich für die aktuellen globalen und europäischen Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte interessiert, wird in dieser Festschrift, die zahlreiche spannende Beiträge aus der Feder hochkarätiger Expertinnen und Experten versammelt, einiges zu lesen finden.« Philip Czech, in: Newsletter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, 1/2015
»Im Ganzen bietet die Festschrift für Eckart Klein einen so immensen Reichtum an profunden Ausarbeitungen, dass mancher Leser sich davon vielleicht überfordert fühlen mag. Aber Festschriften wie die vorligende stellen in erster Linie ein Angebot an den an aktuellen oder grundlegenden Fragestellungen interessierten Leser dar. Insgesamt zeugt die Festschrift für Eckart Klein vor allem vom Ideenreichtumund der Vielseitigkeit seiner Autoren sowie von deren klugen Auswahl durch die Herausgeber. Darin spiegelt sich letzlich auch die Lebensleistung des damit Geehrten wider, der selbst - wie dem abgedruckten Schriftenverzeichnis entnommen werden kann - mit mehr als 400 Titeln ein ungewöhnlich vielseitiges und umfangreiches wissenschaftliches Werk geschaffen hat.« Marcel Klau, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 139, 3/2014
»Zu den spannenderen Erlebnissen juristischer Lektüre gehört das Durchstöbern von Festschriften als willkommene Alternative zu mitunter ermüdender Kommentar- oder Handbuchlektüre. [...] Man findet auch in diesem - zugegeben voluminösen - Werk manch ungewöhnliche und neugierig machende Abhandlung [...]« Univ.-Prof. Dr. Josef Franz Lindner, in: Die Öffentliche Verwaltung, 17/2014
»Wer sich für die aktuellen globalen und europäischen Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte interessiert, wird in dieser Festschrift, die zahlreiche spannende Beiträge aus der Feder hochkarätiger Expertinnen und Experten versammelt, einiges zu lesen finden.« Philip Czech, in: Newsletter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, 1/2015
»Im Ganzen bietet die Festschrift für Eckart Klein einen so immensen Reichtum an profunden Ausarbeitungen, dass mancher Leser sich davon vielleicht überfordert fühlen mag. Aber Festschriften wie die vorligende stellen in erster Linie ein Angebot an den an aktuellen oder grundlegenden Fragestellungen interessierten Leser dar. Insgesamt zeugt die Festschrift für Eckart Klein vor allem vom Ideenreichtumund der Vielseitigkeit seiner Autoren sowie von deren klugen Auswahl durch die Herausgeber. Darin spiegelt sich letzlich auch die Lebensleistung des damit Geehrten wider, der selbst - wie dem abgedruckten Schriftenverzeichnis entnommen werden kann - mit mehr als 400 Titeln ein ungewöhnlich vielseitiges und umfangreiches wissenschaftliches Werk geschaffen hat.« Marcel Klau, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 139, 3/2014
»Zu den spannenderen Erlebnissen juristischer Lektüre gehört das Durchstöbern von Festschriften als willkommene Alternative zu mitunter ermüdender Kommentar- oder Handbuchlektüre. [...] Man findet auch in diesem - zugegeben voluminösen - Werk manch ungewöhnliche und neugierig machende Abhandlung [...]« Univ.-Prof. Dr. Josef Franz Lindner, in: Die Öffentliche Verwaltung, 17/2014