Die Studie widmet sich im Wesentlichen einer Norm:
24c Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KWG. Dabei wird eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäußerten verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung vorgenommen. Die durch die Norm geschaffene Möglichkeit zur Kontenabfrage im Strafverfahren wird in den Kontext neuerer Entwicklungen der Verbrechensbekämpfung gesetzt: der zunehmenden Bedeutung der Vermögensabschöpfung und daraus folgend von Finanzermittlungen im Strafverfahren. Diese Entwicklung, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren energisch vorantreibt, verändert das Kräfteverhältnis im Strafverfahren zu Lasten des Beschuldigten und letztlich den Charakter des Strafverfahrensrechts insgesamt.
24c Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KWG. Dabei wird eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäußerten verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung vorgenommen. Die durch die Norm geschaffene Möglichkeit zur Kontenabfrage im Strafverfahren wird in den Kontext neuerer Entwicklungen der Verbrechensbekämpfung gesetzt: der zunehmenden Bedeutung der Vermögensabschöpfung und daraus folgend von Finanzermittlungen im Strafverfahren. Diese Entwicklung, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren energisch vorantreibt, verändert das Kräfteverhältnis im Strafverfahren zu Lasten des Beschuldigten und letztlich den Charakter des Strafverfahrensrechts insgesamt.