Die EU-Grundrechtecharta trifft auf ein komplexes System bestehender Grundrechtsgewährleistungen in nationalen Verfassungen, völkerrechtlichen Verträgen wie der EMRK und dem Gemeinschaftsrecht selbst. Das Buch untersucht, inwieweit sich dieser neue Grundrechtskatalog in das vorhandene System einzuordnen vermag. Im Mittelpunkt der Abhandlung stehen die Allgemeinen Bestimmungen in Kapitel VII der Charta. Diese definieren die Tragweite der Charta-Rechte ratione materiae im Verhältnis zu den übrigen in Europa geschützten Grundrechten. Behandelt wird weiterhin der Anwendungsbereich der Charta ratione personae, der ihre Reichweite im Verhältnis zu den nationalen, europäischen und internationalen Grundrechtsordnungen absteckt. Darüber hinaus werden die Entstehung der Charta im Grundrechtskonvent, ihre Ziele und die Durchsetzbarkeit der grundrechtlichen Garantien als Maßstab für ihre Bedeutung erörtert.