Gegenstand der Arbeit sind die Fragestellungen im Rahmen des Statutenwechsels im deutschen und englischen internationalen Sachenrecht. Gelangt eine Sache vom Geltungsbereich der einen in den der anderen Rechtsordnung, bestehen an ihr regelmäßig bereits dingliche Rechte, die es sinnvoll in das neue Statut aufzunehmen gilt. Im Verlauf der Bearbeitung werden zunächst die noch recht junge Kodifikation des internationalen Sachenrechts im deutschen EGBGB und die daraus folgenden Grundsätze für den Umgang mit einem Statutenwechsel betrachtet. Die anschließende Auseinandersetzung mit dem englischen Recht beginnt mit einer Vorstellung der Grundzüge des materiellen Sachenrechts und seiner Rechtsinstitute und geht dann in eine Darstellung des internationalen Sachenrechts über. Nach einem zusammenfassenden Vergleich der gefunden Ergebnisse wird abschließend das Konfliktpotential beim gegenseitigen Import dinglicher Sicherungsrechte untersucht.