In der Praxis richtet sich die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung nicht zuletzt nach der Höhe des verursachten Steuerschadens. Ob die herrschend angewandte Methode zur Berechnung des Steuerschadens die Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts korrekt erfasst, ist jedoch zweifelhaft. Der Autor zeigt auf, welche Bedenken gegen die herrschende Ansicht bestehen und entwirft eine Konzeption des Steuerschadens, die geeignet ist, den Unrechtsgehalt der jeweiligen Tat zutreffender abzubilden. Dabei legt er eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde und erörtert eine Vielzahl von Detailfragen, die sich etwa im Zusammenhang mit dem Kompensationsverbot, der Hinterziehung durch einen vermögenslosen Steuerschuldner oder aufgrund abschnittsübergreifender Regelungen des Steuerrechts ergeben.