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Zentrale Begriffe des Strafrechts knüpfen an psychische Zustände des Täters an. Die Begriffe Absicht, Vorsatz und Fahrlässigkeit werden beispielsweise ganz selbstverständlich so verwendet, als beschrieben sie feststehende, von psychologischer Seite anerkannte Sachverhalte. Dabei ist es jedoch bekannt, dass diese Begriffe im Strafrecht selbstständig, ohne Zusammenarbeit mit der Psychologie entwickelt wurden. Es liegt daher die Frage nahe, wie diese im Strafrecht beschriebenen Phänomene von der Psychologie beurteilt werden und ob die strafrechtliche Begriffsbildung durch die Psychologie…mehr

Produktbeschreibung
Zentrale Begriffe des Strafrechts knüpfen an psychische Zustände des Täters an. Die Begriffe Absicht, Vorsatz und Fahrlässigkeit werden beispielsweise ganz selbstverständlich so verwendet, als beschrieben sie feststehende, von psychologischer Seite anerkannte Sachverhalte. Dabei ist es jedoch bekannt, dass diese Begriffe im Strafrecht selbstständig, ohne Zusammenarbeit mit der Psychologie entwickelt wurden. Es liegt daher die Frage nahe, wie diese im Strafrecht beschriebenen Phänomene von der Psychologie beurteilt werden und ob die strafrechtliche Begriffsbildung durch die Psychologie vertieft, korrigiert oder ergänzt werden kann.
Die vorliegende Arbeit stellt die strafrechtliche Betrachtung der Absicht entsprechenden Modellen in der Psychologie gegenüber und versucht, aus diesem Vergleich gewonnene Erkenntnisse in "klassischen" strafrechtlichen Absichtsfällen einzusetzen.