Kursmanipulationen zählen zu den ältesten kapitalmarktschädigenden Handelspraktiken. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufstieg und Fall des "Neuen Marktes" an der Frankfurter Wertpapierbörse wurden jedoch auch in jüngerer Zeit Fälle von Kursmanipulationen publik und lösten eine tiefe Vertrauenskrise der Anleger in die Märkte aus. Die Untersuchung geht daher der Frage nach, ob de lege lata ein ausreichender strafrechtlicher Anlegerschutz vor Kursmanipulationen besteht. Dazu werden die verschiedenen Formen unerlaubter Eingriffe in die Kursbildung erläutert und hinsichtlich ihrer Strafbarkeit untersucht. Als Quintessenz der Analyse der strafrechtlichen Regulierung wird schließlich ein Regelungsmodell des strafrechtlichen Anlegerschutzes vor Kursmanipulationen de lege ferenda entwickelt.