Ehe und Familie erlebten in der Geschichte des jüngeren Strafrechts nach einhelliger Ansicht eine wechselvolle Behandlung. Die Normen, die seit dem späten 19. Jahrhundert ergangen sind und einen entsprechenden Bezug aufweisen, werden auf das ihnen zugrundeliegende Familienverständnis untersucht. Der Autor zeigt die Entwicklung von einem liberalen, aber wertebasierten Familienverständnis im Reichsstrafgesetzbuch über die Familie als strafrechtliches Eingriffsobjekt hin zur heutigen weitgehend autonomen und wertefreien Stellung im Strafrecht auf.
Auf diesen Erkenntnissen aufbauend können aktuelle Aspekte des strafrechtlichen Familienschutzes kritisch begutachtet werden. So lässt sich der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB), der den Staat unabhängig vom Willen der Familienmitglieder zu deren Schutz in den Innenbereich der Familien eindringen lässt, nur schwer mit der autonomen Stellung der Familie vereinen. Der jüngst eingeführte Tatbestand der Zwangsheirat (§ 237 Abs. 1 StGB) erscheint unter dem Aspekt der Einheit der Rechtsordnung kritikwürdig, da er nicht mit der familienrechtlichen Behandlung einer Zwangsheirat in Einklang steht. Die Arbeit liefert Material für weitere rechtskulturelle Explorationen zum Zugriff der Rechtsordnung auf die Familie.
Auf diesen Erkenntnissen aufbauend können aktuelle Aspekte des strafrechtlichen Familienschutzes kritisch begutachtet werden. So lässt sich der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB), der den Staat unabhängig vom Willen der Familienmitglieder zu deren Schutz in den Innenbereich der Familien eindringen lässt, nur schwer mit der autonomen Stellung der Familie vereinen. Der jüngst eingeführte Tatbestand der Zwangsheirat (§ 237 Abs. 1 StGB) erscheint unter dem Aspekt der Einheit der Rechtsordnung kritikwürdig, da er nicht mit der familienrechtlichen Behandlung einer Zwangsheirat in Einklang steht. Die Arbeit liefert Material für weitere rechtskulturelle Explorationen zum Zugriff der Rechtsordnung auf die Familie.