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Das Strafrecht und die Strafverfolgung stehen aufgrund der mit den technischen Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Zentrale Regelungen des strafrechtlichen Vermögensschutzes werden in Frage gestellt und es ist bisher offen, wie man mit den daraus resultierenden Problemen de lege lata und de lege ferenda umgehen soll. Die Arbeit zeigt auf, dass bereits jetzt Strafvorschriften existieren, die in bestimmten Fällen einen Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten bewirken. Sie…mehr

Produktbeschreibung
Das Strafrecht und die Strafverfolgung stehen aufgrund der mit den technischen Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Zentrale Regelungen des strafrechtlichen Vermögensschutzes werden in Frage gestellt und es ist bisher offen, wie man mit den daraus resultierenden Problemen de lege lata und de lege ferenda umgehen soll. Die Arbeit zeigt auf, dass bereits jetzt Strafvorschriften existieren, die in bestimmten Fällen einen Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten bewirken. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass Strafbarkeitslücken bestehen, die den Gesetzgeber herausfordern, über die Schaffung einer spezifischen Vorschrift nachzudenken, welche es schafft, den technologischen Entwicklungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte gerecht zu werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis der Peregrinus-Stiftung 2024.
Autorenporträt
Leon Böhm studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht an der EBS Universität in Wiesbaden und der Strathclyde University in Glasgow. Im Jahr 2018 legte er die erste juristische Prüfung ab und war im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Jörg Scheinfeld an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz beschäftigt. Seit Januar 2022 absolviert Leon Böhm seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Wiesbaden. 2023 wurde er zum Dr. iur. promoviert.