Das Strafrecht und die Strafverfolgung stehen aufgrund der mit den technischen Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Zentrale Regelungen des strafrechtlichen Vermögensschutzes werden in Frage gestellt und es ist bisher offen, wie man mit den daraus resultierenden Problemen de lege lata und de lege ferenda umgehen soll. Die Arbeit zeigt auf, dass bereits jetzt Strafvorschriften existieren, die in bestimmten Fällen einen Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten bewirken. Sie…mehr
Das Strafrecht und die Strafverfolgung stehen aufgrund der mit den technischen Neuerungen im Bereich der Kryptowährungen einhergehenden Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen. Zentrale Regelungen des strafrechtlichen Vermögensschutzes werden in Frage gestellt und es ist bisher offen, wie man mit den daraus resultierenden Problemen de lege lata und de lege ferenda umgehen soll. Die Arbeit zeigt auf, dass bereits jetzt Strafvorschriften existieren, die in bestimmten Fällen einen Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten bewirken. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass Strafbarkeitslücken bestehen, die den Gesetzgeber herausfordern, über die Schaffung einer spezifischen Vorschrift nachzudenken, welche es schafft, den technologischen Entwicklungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte gerecht zu werden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis der Peregrinus-Stiftung 2024.
Leon Böhm studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht an der EBS Universität in Wiesbaden und der Strathclyde University in Glasgow. Im Jahr 2018 legte er die erste juristische Prüfung ab und war im Anschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Jörg Scheinfeld an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz beschäftigt. Seit Januar 2022 absolviert Leon Böhm seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Wiesbaden. 2023 wurde er zum Dr. iur. promoviert.
Inhaltsangabe
1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand Das Phänomen »Kryptowährungen« - Bestimmung des Untersuchungsgegenstands - Gang der Untersuchung
2. Kryptowährungen - Grundlagen Begriff der virtuellen Währung - Entwicklung der Kryptowährungen - Grundkonzeption: »Was ist ein Bitcoin?« - Arten von Token - Technologische Grundlagen - Verwahrung der kryptographischen Schlüssel - Derivativer Erwerb von Bitcoin- und anderen Kryptowährungseinheiten - Exkurs: Initial Coin Offering - Reichweite der Untersuchung - Begriffsübersicht
3. Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft Kryptowährungseinheit als Sache gemäß 90 BGB? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als relatives Recht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als Immaterialgüterrecht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als sonstiges absolutes Recht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als faktischer Vermögensvorteil - Kryptowährungseinheiten als Leistungsobjekte schuldrechtlicher Verpflichtungsgeschäfte - Übertragung von Kryptowährungseinheiten - Exkurs: Aufsichtsrechtliche Einordnung
4. Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten Kryptowährungseinheiten als Tatbeute - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als strafrechtlich schützenswertes Interesse - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten und strafrechtlicher Vermögensschutz - Die Strafbarkeit des Entzugs von Kryptowährungseinheiten
5. Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda Der Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten durch einen strafrechtlichen Vermögensschutz - Der strafrechtliche Schutz vor dem Entzug von Kryptowährungseinheiten - Überlegungen de lege ferenda
6. Zusammenfassung Allgemeines - Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft - Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten - Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda
1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand Das Phänomen »Kryptowährungen« - Bestimmung des Untersuchungsgegenstands - Gang der Untersuchung
2. Kryptowährungen - Grundlagen Begriff der virtuellen Währung - Entwicklung der Kryptowährungen - Grundkonzeption: »Was ist ein Bitcoin?« - Arten von Token - Technologische Grundlagen - Verwahrung der kryptographischen Schlüssel - Derivativer Erwerb von Bitcoin- und anderen Kryptowährungseinheiten - Exkurs: Initial Coin Offering - Reichweite der Untersuchung - Begriffsübersicht
3. Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft Kryptowährungseinheit als Sache gemäß 90 BGB? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als relatives Recht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als Immaterialgüterrecht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als sonstiges absolutes Recht? - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als faktischer Vermögensvorteil - Kryptowährungseinheiten als Leistungsobjekte schuldrechtlicher Verpflichtungsgeschäfte - Übertragung von Kryptowährungseinheiten - Exkurs: Aufsichtsrechtliche Einordnung
4. Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten Kryptowährungseinheiten als Tatbeute - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten als strafrechtlich schützenswertes Interesse - Die Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten und strafrechtlicher Vermögensschutz - Die Strafbarkeit des Entzugs von Kryptowährungseinheiten
5. Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda Der Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten durch einen strafrechtlichen Vermögensschutz - Der strafrechtliche Schutz vor dem Entzug von Kryptowährungseinheiten - Überlegungen de lege ferenda
6. Zusammenfassung Allgemeines - Die privatrechtliche Einordnung von Kryptowährungseinheiten und deren Inhaberschaft - Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten - Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Überlegungen de lege ferenda
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