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In den vergangenen Jahren hat das Phänomen des Cyber-Bullying stark an Bedeutung gewonnen. Der strafrechtliche Umgang mit den neuen Medien ist jedoch in wesentlichen Bereichen noch kaum durchdrungen. Die im Rahmen des Cyber-Bullying erstellten und verwendeten Bilder können das Individualrechtsgut des Rechts am eigenen Bild gefährden und verletzen. Deshalb stellt sich die Frage, wie das Phänomen des Cyber-Bullying vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Bildnisschutzes zu beurteilen ist. Die Arbeit stellt die Erscheinungsformen, Kategorisierungen und Verbreitungsmedien des Cyber-Bullying dar.…mehr

Produktbeschreibung
In den vergangenen Jahren hat das Phänomen des Cyber-Bullying stark an Bedeutung gewonnen. Der strafrechtliche Umgang mit den neuen Medien ist jedoch in wesentlichen Bereichen noch kaum durchdrungen. Die im Rahmen des Cyber-Bullying erstellten und verwendeten Bilder können das Individualrechtsgut des Rechts am eigenen Bild gefährden und verletzen. Deshalb stellt sich die Frage, wie das Phänomen des Cyber-Bullying vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Bildnisschutzes zu beurteilen ist. Die Arbeit stellt die Erscheinungsformen, Kategorisierungen und Verbreitungsmedien des Cyber-Bullying dar. Daran schließt sich die Untersuchung der Anwendbarkeit und Einschlägigkeit der Bildnisschutzvorschriften auf die Handlungen des Cyber-Bullying anhand der Strafvorschriften des KUG, GewSchG, TKG, BDSG sowie der LDSGe und des StGB an. Darüber hinaus werden die einschlägigen Strafvorschriften miteinander verglichen und Wertungswidersprüche aufgezeigt. Ferner wird die Frage beantwortet, ob der strafrechtliche Bildnisschutz im Zusammenhang mit Taten des Cyber-Bullying durch Art. 5 GG beschränkt werden muss.
Autorenporträt
Ricarda Leffler studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und ist seit 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer internationalen Sozietät und einem Verlagshaus in Frankfurt am Main beendete sie zunächst ihre Dissertation. Seit 2011 ist die Autorin als Rechtsanwältin in Berlin tätig.