Der strafrechtliche Status des Staatsoberhaupts, der gestern als bloße "Schulhypothese" betrachtet wurde, löst heute in der Rechtswissenschaft Diskussionen aus. Darüber hinaus veranlassen die Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung einer internationalen Rechtsordnung einige Staaten dazu, ein verständlicheres und konkreteres Strafstatut des Staatsoberhaupts zu verankern. Im kamerunischen Recht hingegen bleibt die Frage nach dem strafrechtlichen Status des Staatsoberhaupts unklar, nicht nur wegen der Verankerung eines vom allgemeinen Recht abweichenden Systems der strafrechtlichen Verantwortung des Staatsoberhaupts, sondern auch wegen der vorherrschenden strafrechtlichen Unverantwortlichkeit des Staatsoberhaupts.