Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Betriebswirtschaftliche Fakultät Ingolstadt), Veranstaltung: Hauptseminar aus Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob - und wenn ja inwieweit - die Kosten eines Studiums Auswirkungen auf die Besteuerung eines Studenten entfalten. Dieser Themenkreis ist vor allem aus zwei Gründen von Interesse: Zum Ersten gibt es ein praktisches Interesse der Studenten, steuermindernde Wirkungen des Studiums möglichst zu nutzen. Zum Zweiten ist das Thema auch deshalb interessant, weil sich hier in jüngerer Zeit ein bemerkenswerter Wandel in der Rechtsprechung ergab, der dann auch Änderungen in der Gesetzgebung nach sich zog.Im Rahmen dieser Seminararbeit wird die Frage der Behandlung von Studienkosten nicht isoliert betrachtet, sondern in eine knappe grundsätzliche Darstellung eingebunden. Daher nimmt die Arbeit ihren Ausgangspunkt bei einer Definition, was Steuern sind und führt zu einer skizzenhaften Darstellung der Grundprinzipien der Besteuerung. Die Aufgabenstellung bewegt sich im Bereich des Einkommensteuerrechts. Deshalb wird im zweiten Kapitel die Systematik der synthetischen Einkommensermittlung der deutschen Einkommsteuer erarbeitet und erschlossen, wo mögliche Ansatzpunkte der Berücksichtigung von Studienkosten sind. Im dritten Kapitel wird die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema Studienkosten vorgestellt und die Entwicklung hin zum derzeit geltenden Recht aufgezeigt. Das Kapitel schließt mit einigen Ausführungen zur Ermittlung der Studienkosten ihrer Höhe nach. Eine umfassende Darstellung der Ermittlung der steuerlich relevanten Höhe der absetzbaren Aufwendungen kann jedoch nicht geleistet werden. Das abschließende Kapitel vier fasst dann die Ergebnisse der Arbeit zusammen, gibt Gestaltungshinweise für Studenten und liefert einige Vorschläge für die Weiterentwicklung des Einkommensteuerrechts hinsichtlich der Behandlung der Studienkosten.Klargestellt werden soll vor Beginn der Arbeit an dieser Stelle auch, dass das Thema der Berücksichtigung der Studienkosten nur aus der Sicht des Studenten selbst bearbeitet wird. In wie weit Studienkosten beispielsweise bei der Besteuerung der gegenüber dem Studenten unterhaltspflichtigen Person Auswirkungen haben können, wird in den nachstehenden Ausführungen nicht erläutert.
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